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DIBt maximal
fünf Jahre als Übergangslösung Wie bereits von der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) geregelt, soll das Deutsche Institut
für Bautechnik DIBt auch weiterhin die Rolle
einer zentralen Registrierstelle übernehmen und
fortführen. Auch soll das DIBt die einfachste
Form der Stichprobenkontrolle weiterführen.
Allerdings dauert die Übergangszeit - bis die
Länder ihre eigenen Strukturen zur Kontrolle von
Energieausweisen aufgebaut haben - nicht mehr
sieben sondern nur noch fünf Jahre bis diese
Regelung ausläuft. Inzwischen haben viele
Bundesländer ihre eigenen Kontrollstellen
eingerichtet. Die Umstellung auf das
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) wird auch beim
DIBt als zentrale Registrierstelle eine
Übergangszeit für die Anpassung der Prozeduren
erfordern.
Verzögerte Kontrolle für Energieausweise
Im
§ 99 (Stichprobenkontrollen von Energieausweisen
und Inspektionsberichten über Klimaanlagen)
Absatz 2, ist auch eine Übergangsfrist
geregelt: Energieausweise und
Inspektionsberichte nach dem neuen GEG 2020,
werden erst ab dem 1. August 2021 kontrolliert.
Diese neun Monate sollen einen "Zeitpuffer" für
die Umstellung auf das neue Gesetz sichern.


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