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Von der "EnEV + EEWärmeG" zum GEG 2020 GEG | Praxishilfen | Übergang zum GEG | > 28.09.2020

Übergang von (EnEV + EEWärmeG) zum GEG 2020

Welche Vorschriften gelten für Bauvorhaben?
[EnEV + EEWärmeG + EnEG] oder GEG 2020?

© Foto: sdecoret - Fotolia.com


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Diese Aspekte regelt das Gesetz im § 111 (Allgemeine Übergangsvorschriften). Dazu finden Sie eine übersichtliche Tabelle in unserer Praxisbroschüre zum GEG 2020, im Kapitel 2.01 "Was gilt für Bauprojekte - EnEV 2014 / ab 2016 plus EEWärmeG 2011 oder bereits GEG 2020?".

Maßgebliches Datum hängt vom Bauherren ab
Das Gesetz führt das Prinzip der Energieeinsparverordnung (EnEV) fort: Maßgeblich für die geltenden Regeln für ein Bauvorhaben ist das Datum, wann der Bauherr das Baugesuch bei der zuständigen Behörde einreicht, wann er das Vorhaben der Gemeinde zur Kenntnis bringt oder - bei Projekten, die keinerlei Genehmigung oder Kenntnisgabe erfordern - das Datum ab wann er tatsächlich mit den Baumaßnahmen beginnt.

Maßgebliches Datum bis Ende Oktober 2020
Wenn dieses Datum noch im Oktober 2020 oder davor liegt, gelten für das Bauvorhaben die bisherigen Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 /verschärft ab 2016), des Erneuerbaren Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) sowie des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG 2013).

Am 1. Nov. 2020 noch nicht entschieden
Allerdings spielt es auch eine Rolle, ob am 1. November 2020, dem Tag an dem das neue GEG 2020 in Kraft tritt, die Baubehörde über das eingereichte Bauvorhaben bereits bestandskräftig entschieden hat. Wenn dies noch nicht der Fall ist, kann der Bauherr verlangen, dass sein Vorhaben nach dem GEG 2020 geprüft und behandelt wird.
Allerdings muss dann auch die Planung und Nachweisführung nach dem neuen Gesetz erfolgen. Die Bundesregierung begründet diese Chance auch damit, dass das GEG 2020 Bauherren verschiedene neue Optionen eröffnet, die ihm mehr Flexibilität bieten. Dazu gehören der Quartiersansatz bei der Nachweisführung, die Innovationsklausel, usw.

Maßgebliches Datum ab 1. November 2020
Wenn das Datum des Einreichens des Bauantrags, der Kenntnisgabe oder der Beginn der Bauarbeiten ab dem 1. November 2020 liegt, gelten für das Bauvorhaben die neuen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020).

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Aufzählung

Übergang von (EnEV + EEWärmeG) zum GEG 2020

Aufzählung

1. Anlagentechnik und EU Ökodesign Richtlinie

Aufzählung

2. Geltende Vorschriften für Bauvorhaben

Aufzählung

3. Energieausweise und Kennwerte in Anzeigen

Aufzählung

4. Aussteller für Energieausweise im Wohnbestand

Aufzählung

5. Aufgaben des DIBt zur Registrierung und Kontrolle

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart