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Diese Belange
regelt das Gesetz im
§ 112 (Übergangsvorschriften für Energieausweise).
Projekte, die
unter die EnEV / EEWärmeG fallen
Wer einen
Energieausweis ab dem 1. November 2020 ausstellt
für einen Neubau, eine Sanierung oder eine
Erweiterung im Baubestand - für die noch die
Regeln der [EnEV 2014 / verschärft ab 2016] und
des [EEWärmeG 2011] gelten - muss in der
Kopfzeile (zumindest auf der ersten Seite) die
Fassung der angewandten Rechtsvorschrift
angeben.
Muster für Energieausweise nach GEG 2020 Die zuständigen Bundesministerien sollen die
Muster für die neuen Energieausweise nach dem
Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 voraussichtlich
zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes bekannt
machen, d.h. zum 1. November 2020.
Bestands-Energieausweise bis 1. Mai 2021 Wenn
der Eigentümer eines bestehenden Gebäudes einen
Energieausweis benötigt, weil er es teilweise oder
ganz verkaufen, neu vermieten oder verpachten will
oder weil er verpflichtet ist den Energieausweis
auszuhängen, muss der Aussteller diesen
Energieausweis nach den Regeln und Muster der EnEV
2014 erstellen, wenn das Ausstellungsdatum bis
einschließlich 1. Mai
2021 liegt. Diese Regel soll dazu führen, dass
auch Aussteller und Softwarehersteller genügend
Zeit haben, sich auf die Regeln und Muster des
GEG 2020 umzustellen.
Energiekennwerte in Immobilienanzeigen Eigentümer, Verwalter oder Immobilien Makler,
müssen auch Energiekennwerte aus dem
Energieausweis mit angeben, wenn sie eine
Anzeige für eine Immobilie in einem
kommerziellen Medium beauftragen. Das GEG 2020
bringt besondere Anforderungen für ältere
Energieausweise, die nach der EnEV 2007
oder EnEV 2009 erstellt wurden:
-
Bei
Energiebedarfsausweisen für Wohngebäude muss der
Wert des Endenergiebedarfs von Seite 2 des
Energieausweismusters in der Anzeige mit
angegeben sein.
-
Bei
Energieverbrauchsausweisen für Wohngebäude ist
der Energieverbrauchskennwert von Seite 3 im
Energieausweis anzugeben. Wenn der
Energieverbrauch für Warmwasser nicht darin
enthalten ist, so muss in der Anzeige der
Energieverbrauchskennwert pauschal um 20
Kilowattstunde pro Jahr und Quadratmeter
Gebäudenutzfläche (kWh/m²·a) erhöht werden.
-
Bei
Energiebedarfsausweisen für Nichtwohngebäude
muss der Gesamtwert des Endenergiebedarfs von
Seite 2 des Energieausweises in der Anzeige mit
angegeben werden.
-
Bei
Energieverbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude
werden in der Anzeige die Kennwerte von Seite 3
des Energieausweises angegeben und zwar sowohl
der Heizenergie- als auch der Stromverbrauch.
Modernisierungsempfehlung: EnEV 2007/2009 Das GEG bringt so manches auf den Punkt, was
bisher nicht immer klargestellt war in älteren
Versionen der Energieeinsparverordnung (EnEV).
So auch der Umgang mit den Empfehlungen zur
Modernisierung anlässlich der Ausstellung eines
Energieausweises im Bestand. Jahrelanger
Zankapfel war die Frage, ob Eigentümer diese
Empfehlungen auch Ihren Interessenten, Käufern
und Neumietern mit dem Energieausweis
überreichen müssen. Sowohl die EnEV 2007 als
auch EnEV 2009 forderten bereits
Modernisierungsempfehlungen. Doch als Muster
dafür diente eine separate Anlage, die nicht in
der Vorlage für den Energieausweis integriert
war.
Modernisierungsempfehlung als Zugabe Nun stellt das GEG 2020 klar, dass bei
Energieausweisen, die gemäß EnEV 2007 oder EnEV
2009 ausgestellt wurden, die
Modernisierungsempfehlungen den potentiellen
Käufern, Neumietern oder Neupächtern mit dem
Energieausweis vorgelegt werden. Nach
Vertragsabschluss müssen die
Modernisierungsempfehlungen mit dem
Energieausweis auch den den Käufern, bzw.
Neumietern oder Neupächtern übergeben werden.
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