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Sicherlich kennen
Sie auch die Ökodesign Richtlinie, welche die
Europäischen Gremien 2009 erlassen haben. Ihre
offizielle Bezeichnung lautet "Richtlinie
2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines
Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an
die umweltgerechte Gestaltung
energieverbrauchsrelevanter Produkte". |
Download EU Ökodesign Richtlinie in Pdf-Format
Harmonisierte
Kennzeichnung von Geräten Zu dieser Richtlinie haben die europäischen
Gremien inzwischen etliche
Durchführungsordnungen erlassen. Sie betreffen
jeweils die energetischen Anforderungen und die
Art und Weise wie die Energiekennwerte
gekennzeichnet werden für
Anlagentechnik-Produkte zum Heizen, Lüften,
Wassererwärmen, Kühlen und nutzen der
erneuerbaren Energien. In Deutschland setzt das
"Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung
energieverbrauchs-relevanter Produkte (EBPG)"
diese EU-Richtlinie um. |
EBPG gesetze-im-internet in neuem Fenster öffnen
Durchführungsverordnungen übertrumpfen GEG Das neue GEG 2020 stellt im
§ 110 (Anforderungen an
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik
sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen
zur Nutzung erneuerbarer Energien)
klar, dass die Durchführungsverordnungen der
EU-Gremien zur Ökodesign Richtlinie von 2009 die
Anforderungen des GEG "übertrumpfen": Diese
gelten "... nur solange und soweit ein
Durchführungsrechtsakt auf der Grundlage der
Richtlinie 2009/125/EG nicht etwas anderes
vorschreibt." |
GEG 2020: § 110 Anforderungen an Anlagentechnik
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