25.01.2023
Praxishilfe: EnSikuMaV - Energiesparen im Winter
2022 / 2023: Winterregelung - kurzfristige Maßahmen
- Die Verordnung zur Sicherung der
Energieversorgung über kurzfristig wirksame
Maßnahmen - abgekürzt: EnSikuMaV) betrifft private
Haushalte, öffentliche Nichtwohnbauten und
Unternehmen. Sie gilt vom 1. Sept. 2022 bis 28. Feb.
2023. Verschaffen Sie sich einen Überblick mit
unserer Übersicht.
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Überblick EnSikuMaV: Regelungen und Betroffene
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EnSikuMaV Verordnung:
HTML-Format,
PDF-Format
25.01.2023
Praxis-Dialog:
Begründung der Geltungsdauer der beiden neuen
Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung
über kurz- und mittelfristig wirksame Maßnahmen.
§ 5 EnSimiMaV lautet: "Diese Verordnung tritt am
1. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30.
September 2024 außer Kraft." In der Begründung der
Bundesregierung zu § 5 EnSimiMaV (Inkrafttreten,
Außerkrafttreten) heißt es auf Seite 20: "Die
Geltungsdauer der Verordnung ist aufgrund der
Ermächtigungsgrundlage nach § 30 Absatz 5 Satz 1
Energiesicherungsgesetz (EnSiG) auf die Laufzeit von
zwei Jahren begrenzt. Sie tritt am 1. Oktober 2022
in Kraft und am 30. September 2024 außer Kraft."
Doch in § 30 Absatz 5 EnSiG (Präventive Maßnahmen
zur Vermeidung eines Krisenfalls;
Verordnungsermächtigung) kann man nichts dazu
finden.
Es stellt sich die Frage welche Erklärung es für
diese Situation gibt.
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Praxis-Dialog: Begründung der Geltungsdauer
der beiden neuen Verordnungen zur Sicherung der
Energieversorgung über kurz- und mittelfristig
wirksame Maßnahmen
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