GEG 2020 info

. Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020 / GEG 2023) professionell anwenden
   Home + Aktuell
   GEG 20-24
   · Nachrichten
 · GEG 2020 Text
 
· GEG 2023 Text
 
· GEG 2024 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxishilfen
   WPG Wärmeplan.
   GEIG 2021
   EPBD EU-Richtl.
   Archiv Regeln
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
EnSikuMaV - Energiesparen im Winter 2022 / 2023 GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Begründung der Geltungsdauer der beiden
neuen Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurz- und mittelfristig wirksame Maßnahmen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

.
Kurzinfo:
§ 5 EnSimiMaV lautet: „Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2024 außer Kraft.“ In der Begründung der Bundesregierung zu § 5 EnSimiMaV (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) heißt es auf Seite 20: "Die Geltungsdauer der Verordnung ist aufgrund der Ermächtigungsgrundlage nach § 30 Absatz 5 Satz 1 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) auf die Laufzeit von zwei Jahren begrenzt. Sie tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und am 30. September 2024 außer Kraft." Doch in § 30 Absatz 5 EnSiG (Präventive Maßnahmen zur Vermeidung eines Krisenfalls; Verordnungsermächtigung) kann man nichts dazu finden:  
Es stellt sich die Frage welche Erklärung es für diese Situation gibt.

Fragen: Welche Erklärung gibt es für diese fehlende Übereinstimmung?

Antwort: 01.02.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Begründung der Geltungsdauer der beiden neuen Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurz- und mittelfristig wirksame Maßnahmen

-> Informieren Sie sich zum Premium-Zugang

Aspekte: Verordnung, Sicherung, Energieversorgung, kurzfristig, Maßnahme, EnSimiMaV, Geltungszeit, Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Begründung, Bundesregierung, Ermächtigung, Gesetz, Sicherung, Energie, EnSiG, Ermächtigung, Bundesregierung,

zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter: Konditionen und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

| GEG 2020 Start | Nachrichten | GEG 2020 Text | Praxis-Dialog | Praxis-Hilfen Kontakt |

.

       Impressum

© 1999-2024 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart



© 1999-2024 |
Impressum | Datenschutz | Kontakt |
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart