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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um größere
Mehrfamilienhäuser, mit mindestens sechs Wohneinheiten. In diesen sind
intelligente, smarte Thermostate installiert. Letztere wurden vom TÜV
zertifiziert und führen automatisch den hydraulischen Abgleich durch. Seit dem
1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) in Kraft.
In § 60c (Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung)
schreibt das Gesetz vor, dass für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen, deren
Heizungssystem nach Einbau oder Aufstellung hydraulisch abgeglichen wird, wenn
Wasser als Wärmeträger genutzt wird. Bei dem vorliegenden Praxisbeispiel greift
diese gesetzliche Pflicht des GEG 2024. Nun stellt sich die Frage einen
rechtssicheren Nachweis zu konzipieren.
In der Verordnung zur
Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen
(Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmen Verordnung - EnSimiMaV)
wird in Titel 1 § 2 (Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung), Absatz (5) darauf
hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Heizungsprüfung bei Gebäuden entfällt,
die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagements verwaltet werden und in
Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation: „Die Verpflichtung zur
Heizungsprüfung entfällt in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten
Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und in
Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation. Ebenso entfällt die
Verpflichtung zur Heizungsprüfung, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor
dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer
Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.“
Fragen: Wer ist der Verantwortliche für die
Pflichten gemäß GEG 2024 § 60c? Gibt es bereits ein standardisiertes
rechtssicheres Nachweisverfahren? Wie ist der Nachweis gegenüber den Mietern
bzw. Eigentümern zu führen? Wer ist berechtigt einen solchen Nachweis zu führen?
Reicht das TÜV-Zertifikat als Nachweisführung? Beschreibt die erwähnte Regelung
des EnSimiMaV die im GEG 2024 § 61c (Hydraulischer Abgleich und weitere
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung) dargestellte Situation?
Antwort:
16.01.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Nachweis führen für hydraulischen Abgleich in größeren
Mehrfamilienhäusern – ab 6 Wohneinheiten
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