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EU-Richtlinie: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden GEG | Nachrichten | > 16.03.2022

Gebäude für die verstärkten Klimaschutzziele
der Europäischen Union gestalten und sichern

Novelle der EU-Gebäuderichtline - EPBD 2018

© Foto: Sven Hoppe - Fotolia.com


Kurzinfo: Die EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde inzwischen mehrfach grundlegend geändert. Da weitere Änderungen anstehen, soll diese Richtlinie dieses Jahr neu gefasst werden. Wir berichten kurz zu dem Vorschlag der EU-Kommission, zu dem das Europäische Parlament noch zustimmen soll.

Aufzählung

1. Hintergrund der EPBD-Novelle 2022

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2. Inhalt des Entwurfes kurz gefasst

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3. Die Vision: bis 2050 emissionsfreier Baubestand

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4. Gebäudestandards: Neubau und Baubestand

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5. Energieausweise: Zuverlässig und digital

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6. Förderung, E-Mobilität und Revisionsklausel

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7. Dokumente

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1. Hintergrund der EPBD-Novelle

Die Überarbeitung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist Teil des Arbeitsprogrammpakets "Fit für 55" der Kommission für 2021. Es gibt die Vision vor, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.

Dieser Vorschlag ist besonders wichtig, da auf Gebäude 40 Prozent (%) des Energieverbrauchs und 36 % der energiebezogenen direkten und indirekten Treibhausgasemissionen entfallen. In der EU entfallen 80 % der Energie, die Haushalte verbrauchen, auf Heizung, Kühlung und Warmwasser. Um Europa widerstandsfähiger zu machen, müssen EU-Gebäude renoviert werden, um sie energieeffizienter und weniger abhängig von fossilen Brennstoffen zu machen. Renovierungen sehen die EU-Gremien als Schlüssel zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden, zur Reduzierung von Emissionen und zur Senkung der Energiekosten.

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2. Inhalt des Entwurfes

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie 2018) zu überarbeiten. Ziel ist die Treibhausgasemissionen und den Endenergieverbrauch von Gebäuden bis 2030 zu reduzieren und eine langfristige Vision für Gebäude in Richtung einer EU-weiten Klimaneutralität bis 2050 festzulegen. Zu den spezifischen Zielen des Vorschlags gehören, die Rate und Tiefe von Gebäuderenovierungen zu erhöhen und die Informationen über die Gesamtenergieeffizienz und Nachhaltigkeit von Gebäuden zu verbessern.

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3. Die Vision: bis 2050 emissionsfreier Baubestand

Emissionsfreier Gebäudebestand: Die novellierte EU-Richtlinie soll die Vision festlegen, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen. Auch soll sie eine neue ergänzende Kohlenstoffmetrik berücksichtigen, um Entscheidungen auf dekarbonisierte Lösungen auszurichten.

Eine neue Definition von emissionsfreiem Gebäude: Diese soll die EU-Richtlinie  einführen, um ein Gebäude mit einer sehr hohen Gesamtenergieeffizienz im Einklang mit dem Grundsatz "Energieeffizienz hat Vorrang" zu definieren. Diese Gebäude nur noch eine sehr geringe Menge an Energie benötigen, die vollständig durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird. Dies kann auf Gebäude- oder Bezirks- oder Gemeindeebene erfolgen, sofern dies technisch machbar ist. Insbesondere sollen Lösungen vor Ort, aus einer Gemeinde mit erneuerbarer Energien oder aus Abwärme von einem Fernwärme- und -kühlsystem bevorzugt werden.

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4. Gebäudestandards: Neubau und Bestand

Neubaustandard: Für Neubauten schlägt die Kommission vor, dass ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein sollen. Alle neuen öffentlichen Gebäude sollen bereits ab 2027 emissionsfrei sein.

Baubestand-Standard: Für bestehende Gebäude schlägt der Entwurf neue EU-weite Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz vor. Diese sollen vorschreiben, dass die leistungsschwächsten 15 % des Gebäudebestands in jedem Mitgliedstaat bis 2027 von mindestens  der Energieeffizienzklasse G auf Klasse F für Nicht- Wohngebäude und bis 2030 für Wohngebäude saniert werden.

Nationale Gebäuderenovierungspläne: Diese wurden früher als "langfristige Renovierungsstrategien" bezeichnet, sollen einsatzfähiger werden. Jeder Mitgliedstaat sollte einen nationalen Gebäuderenovierungsplan entwickeln, um sicherzustellen, dass der nationale Bestand an öffentlichen und privaten Wohn- und Nichtwohngebäuden bis 2050 in einen hochgradig energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand umgewandelt wird. Ziel ist, bestehende Gebäude umzubauen in emissionsfreie Gebäude. Die nationalen Gebäuderenovierungspläne sollten vollständig in die nationalen Energie- und Klimapläne integriert werden.

Gesamtenergieeffizienz berechnen: Die Methodik zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird aktualisiert, um die mögliche Nutzung des gemessenen Energieverbrauchs zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz zu verdeutlichen und die Korrektheit der berechneten Energienutzung zu überprüfen.

Gesamtenergieeffizienz-Standard: Die Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz wird geändert. Die bisherigen Ausnahme-Gebäude sollen an den technischen Fortschritt angepasst werden. Ihre Gesamtenergieeffizienz soll verbessert werden, ohne ihren technischen Charakter und ihr Erscheinungsbild zu verändern.

Sanierungspässe: Die Einführung freiwilliger Sanierungspässe sollten Hausbesitzern ein Instrument an die Hand geben, um eine stufenweise Sanierung hin zu Null-Emissionen und die entsprechende Planung zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage des von der Kommission bis Ende 2024 zu entwickelnden gemeinsamen Rahmens ein System für Renovierungspässe einführen.

Günstige Rahmenbedingungen: Die Bereitstellung strengerer Bestimmungen zur Beseitigung von Hindernissen für die Renovierung und zur Mobilisierung finanziellen Anreize sollten mit so genannten "One-Stop-Shops" - siehe Erklärung des Bundeszentralamtes für Steuern - beseitigt werden. Diese steuerlichen Regelungen sollen allen Interessengruppen des Gebäudeökosystems zugänglich sein. Die EU-Kommission hofft, dass dadurch alle Hindernisse für die Gebäuderenovierung, nicht nur die Kosten, beseitigt werden. Auch sollend die Mitgliedstaaten eine angemessene Ausbildung fördern. Ab 2027 sollten sie keine finanziellen Anreize mehr für die Installation fossiler Heizkessel gewähren. Die Mitgliedstaaten hätten die rechtliche Möglichkeit, die Verwendung fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu verbieten.

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5. Energieausweise: Zuverlässig und digital

Verbesserungen zum Energieausweis: Zuverlässigkeit, Qualität und Digitalisierung von Energieausweisen würden erhöht, erhoffen sich die EU-Gremien. Die Pflicht zum Besitz eines Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz würde auf Gebäude ausgeweitet, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, auf Gebäude, deren Mietverträge verlängert werden, und auf alle öffentlichen Gebäude. Auch zum Kauf oder zur Miete angebotene Gebäude müssten über ein Zertifikat verfügen. Bis 2025 sollen alle Ausweise auf einer harmonisierten Skala von A bis G basieren. Lesen Sie unsere Bericht zu Energieausweisen:
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Energieausweis: Ausblick auf die EU-Vorgaben
Entwurf der Novelle der EU-Richtlinie bekannt

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6. Förderung, E-Mobilität und Revisionsklausel

Förderung: Die Mitgliedstaaten sollten finanzielle Unterstützung bereitstellen, um Energiearmut zu lindern und den sozialen Wohnungsbau zu unterstützen. Auch sollten sie die Mieter vor unverhältnismäßig hohen Mieten nach der Renovierung schützen.

E-Mobilität: Die Vorverkabelung sollte zur Norm für alle Neubauten und Gebäude werden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden. Die Einführung von Ladepunkten in neuen und renovierten Bürogebäuden sollte insbesondere verstärkt werden. Es sollen auch verpflichtende Fahrradabstellplätze in Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, eingeführt.

Revisionsklausel: Der Vorschlag sieht als Datum für die nächste Überprüfung spätestens Ende 2027 vor. Die EU-Kommission wird prüfen, ob Maßnahmen im Rahmen des EU-Rechts, einschließlich der CO2-Bepreisung, ausreichende Verbesserungen bringen werden, um bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten, emissionsfreien Gebäudebestand zu schaffen, oder ob weitere verbindliche Maßnahmen auf Unionsebene wie eine strengere Mindestenergieeffizienz eingeführt werden müssen.
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Quelle in Englisch: Energy performance of buildings

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Dokumente

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