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GebäudeEnergieGesetz GEG
GEG | Nachrichten | > 28.05.2020

Auf dem Weg zum Gebäudeenergiegesetz GEG

Aktueller Stand und Ausblick auf weitere Schritte

Verhandlungen der Regierungsfraktionen, Abstimmung im Bundestag, Bundesrat, Verkündung und Inkrafttreten

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com


Kurzinfo: Diese Woche - am 28. Mai 2020 - hätten die Abgeordneten des Bundestages im Plenum über das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) abschließend beraten sollen. Doch das Thema verschwand von der Tagesordnung, weil die SPD-Fraktion noch einige der energetischen Anforderungen mit den Koalitionspartnern klären wollte. Und wie geht es weiter bis das neue GEG in Kraft tritt? Überblick und Links:

Aufzählung

1. Aktuell: Verhandlungen der Koalitions-Fraktionen

Aufzählung

2. Besprechung und Abstimmung im Bundestag

Aufzählung

3. Die weiteren parlamentarischen Schritte

Aufzählung

4. Das GEG tritt in Kraft

Aufzählung

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1. Aktuell: Verhandlungen der Koalitions-Fraktionen

Zunächst etwas in eigener Sache: Seit zwanzig Jahren berichten wir in EnEV-online über die Praxis und Fortschreibung unserer bundesweiten Regelungen für die Energieeinsparung in Gebäuden. Wenn Sie auch sie auch seit längerem dabei sind, haben Sie auch erlebt wie die Politik uns überraschen kann und wie "voraussichtliche" Termine häufig dann doch noch ergebnislos verstreichen. Nichtdestotrotz, haben wir mehr oder weniger geduldig die parlamentarischen Wege verfolgt, vom Referentenentwurf bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Nun haben wir eine Broschüre auf den Webseiten des Bundestages entdeckt, die sehr klar und verständlich die Wege aufzeigt, die ein Gesetz durchlaufen muss und welche Rolle die verschiedenen Gremien dabei spielen. Wenn Sie interessiert sind  und sich auch einen Durchblick verschaffen wollen, hier der Link zur Pdf-Broschüre:
|
Pdf-Broschüre: So arbeitet der Deutsche Bundestag

Wie eingangs erwähnt, hätten die Abgeordneten des Bundestages diese Woche im Plenum über das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) abschließend beraten sollen. Das Thema war bereits auf der Tagesordnung angekündigt, es fehlte nur noch die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie.

Doch dann verschwand das GEG gänzlich aus dem Plenums-Programm, weil die SPD-Fraktion noch einige der energetischen Anforderungen mit dem Koalitionspartner CDU/CSU klären wollte. Wenn Sie dabei auch an den Niedrigstenergie-Neubaustandard gedacht haben, den die EU-Richtlinie von 2018 im 9. Artikel fordert ... Nein, der gehört leider nicht dazu, weil der Koalitionsvertrag eine energetische Verschärfung unwiderleglich verhindert.

Wie wir erfahren haben, verhandelten die Regierungsparteien diese Woche noch über folgende mehr oder minder "heiße Eisen" des GEG: die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, die Anrechenbarkeit von erneuerbarem Strom und die Umsetzung der Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Letztere finden Sie unter:
|
EU-Gebäuderichtlinie von 2018

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2. Abschließende Besprechung im Bundestag

Wie wir erfahren haben, sind die Koalitionspartner zuversichtlich, dass das GEG es in der nächstmöglichen Sitzungswoche des Bundestages doch noch auf die Tagesordnung des Plenums schafft. Das wäre am 18. Juni 2020. Bis dahin kann auch der zuständige Ausschuss seine Empfehlung ausarbeiten und abgeben.

Wenn es stimmt, soll inzwischen auch die Bevorzugung der Energieberater der Verbraucherzentrale aus dem GEG-Entwurf verschwunden sein. Doch diese letzten Änderungen passierten nun alle "hinter den Kulissen" und erst im Plenum können wir Medien und Sie als interessierte Öffentlichkeit erfahren, was letztendlich im finalen GEG-Entwurf festgeschrieben steht. Es bleibt spannend.

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3. Die weiteren parlamentarischen Schritte

Der Bundesrat wird auch nochmals den finalen GEG-Entwurf in Augenschein nehmen, doch sie haben nicht mehr das "letzte Wort" wie wir es von den EnEV-Novellen kennen. Dies könnte, wenn alles wie gewünscht abläuft, am 7. Juli 2020 der Fall sein, dass der Bundesrat sich mit dem GEG nochmals befasst.

Wir zitieren aus der oben genannten Broschüre: "Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat wird es der Bundesregierung zur Gegenzeichnung zugeleitet und vom zuständigen
Bundesminister und dem Bundeskanzler unterschrieben.
Durch ihre Unterschriften übernehmen sie die politische
Verantwortung für das Gesetz. Anschließend wird das Gesetz dem Bundespräsidenten vorgelegt. Er hat das Recht zu prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform
ist, d. h. dass es keine Bestimmung des Grundgesetzes
verletzt. Wenn keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz."
|
Pdf-Broschüre: So arbeitet der Deutsche Bundestag

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4. Das GEG tritt in Kraft

Danach kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt des Bundesanzeiger Verlages verkündet werden. Laut Artikel 82 unseres Grundgesetzes, kann jedes Gesetz selbst bestimmen ab wann es in Kraft tritt. Wir haben es in den letzten Wochen erlebt, dass dies auch sehr kurzfristig sein kann. Wenn ein Gesetz keinen Termin festlegt, ab dem es in Kraft tritt - und soweit ist im GEG-Entwurf kein Datum genannt - so tritt es laut Grundgesetz ".... mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist."

In der optimistischen Variante könnte das GEG demnach ab 1. August 2020 in Kraft treten, wobei der soweit öffentlich bekannte Gesetzentwurf selbst etliche Übergangstermine festschreibt. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart