Beim Einbau einer
Klimaanlage, die eine Nennleistung für den
Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt hat, und einer
raumlufttechnischen Anlage mit Zu- und
Abluftfunktion, die für einen Volumenstrom der
Zuluft von wenigstens 4 000 Kubikmetern je Stunde
ausgelegt ist, in ein Gebäude sowie bei der
Erneuerung von einem Zentralgerät oder
Luftkanalsystem einer solchen Anlage muss diese
Anlage so ausgeführt werden, dass bei
Auslegungsvolumenstrom der Grenzwert für die
spezifische Ventilatorleistung nach
DIN EN 16798-3:
2017-11 Kategorie 4 nicht überschritten wird von
-
der auf das
Fördervolumen bezogenen elektrischen Leistung
der Einzelventilatoren oder
-
dem gewichteten
Mittelwert der auf das jeweilige Fördervolumen
bezogenen elektrischen Leistung aller Zu- und
Abluftventilatoren.
Der Grenzwert für die spezifische
Ventilatorleistung der Kategorie 4 kann um
Zuschläge nach
DIN EN 16798: 2017-11 Abschnitt
9.5.2.2 für Gas- und Schwebstofffilter- sowie
Wärmerückführungsbauteile der Klasse H2 nach
DIN
EN 13053: 2012-02 erweitert werden.
Folgende
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