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GEG 2024: Anforderungen und Nachweise für die Anlagentechnik, wenn im Zuge einer Umnutzung die Heizung erneuert oder eine Klimaanlage eingebaut wird

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
Leerstehende Büro- und Betriebsgebäude stellen eine Chance dar, der großen Nachfrage nach Wohnungen entgegenzukommen. Auch ehemalige Wohnräume werden häufig für Büroarbeiten, als Cafés oder für andere Aktivitäten umgenutzt.
Es stellt sich die Fragen, welche Anforderungen das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) bei Umnutzungen stellt, wenn keine baulichen Veränderungen damit verbunden sind und nur die Heizung geändert oder erneuert wird, oder wenn für die geänderte Nutzung eine Klimaanlage eingebaut wird. Desgleichen stellt sich die Frage, welche Nachweise nach GEG 2024 jeweils zu erbringen sind.

Fragen: Welche Anforderungen sind für die Anlagentechnik vorgeschrieben, wenn ein Betriebsgebäude zu Wohnzwecken umgenutzt wird oder wenn ein Wohnhaus für Nichtwohnzwecke genutzt werden soll und die Heizungsanlage bei dieser Gelegenheit geändert, bzw. erneuert wird? Welche Nachweise sind dabei jeweils verpflichtend zu führen? Wenn im Zuge der Umnutzung eine Klimaanlage eingebaut wird, welche Anforderungen sind zu erfüllen und welche Nachweise sind verpflichtend?

Antwort: 01.10.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Anforderungen und Nachweise für die Anlagentechnik, wenn im Zuge einer Umnutzung die Heizung erneuert oder eine Klimaanlage eingebaut wird

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