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Kurzinfo: Leerstehende Büro- und Betriebsgebäude stellen eine
Chance dar, der großen Nachfrage nach Wohnungen entgegenzukommen. Auch ehemalige
Wohnräume werden häufig für Büroarbeiten, als Cafés oder für andere Aktivitäten
umgenutzt.
Es stellt sich die Fragen, welche Anforderungen das Gebäudeenergiegesetz (GEG
2024) bei Umnutzungen stellt, wenn keine baulichen Veränderungen damit verbunden
sind und nur die Heizung geändert oder erneuert wird, oder wenn für die
geänderte Nutzung eine Klimaanlage eingebaut wird. Desgleichen stellt sich die
Frage, welche Nachweise nach GEG 2024 jeweils zu erbringen sind.
Fragen: Welche Anforderungen sind für die
Anlagentechnik vorgeschrieben, wenn ein Betriebsgebäude zu Wohnzwecken umgenutzt
wird oder wenn ein Wohnhaus für Nichtwohnzwecke genutzt werden soll und die
Heizungsanlage bei dieser Gelegenheit geändert, bzw. erneuert wird? Welche
Nachweise sind dabei jeweils verpflichtend zu führen? Wenn im Zuge der Umnutzung
eine Klimaanlage eingebaut wird, welche Anforderungen sind zu erfüllen und
welche Nachweise sind verpflichtend?
Antwort:
01.10.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Anforderungen und Nachweise für die Anlagentechnik, wenn
im Zuge einer Umnutzung die Heizung erneuert oder eine
Klimaanlage eingebaut wird
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Aspekte:
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