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							Ein Gebäude ist so zu 
							errichten, dass die wärmeübertragende 
							Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft 
							luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der 
							Technik abgedichtet ist. Öffentlich-rechtliche 
							Vorschriften über den zum Zweck der Gesundheit und 
							Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel bleiben 
							unberührt.
 
							
			 
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