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GEG 2024: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Außenwand-Luftdurchlässe bzw. Außenluftdurchlässe (ALD) und Fensterfalzlüfter im Energie-Nachweis für neuen Wohnbau berücksichtigen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neues Wohngebäude, das geplant wird und gebaut werden soll – ein zu errichtendes Wohngebäude. Dafür wird der Energienachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) geführt. Dabei wird – wie gesetzlich vorgeschrieben - die Normenreihe DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) angewendet.
Laut dieser Vornorm spielen Außenwand-Luftdurchlässe (kurz: ALDs) eine Rolle beim Infiltrationsluftwechsel. Somit müssen sie in die Berechnung der Energiebilanz mit einfließen. Doch in der Norm findet sich keine klare Definition, ab wann ein ALD als „vorhanden“ gilt. Es stellt sich die Frage, ab wann Außenluftdurchlässe (ALDs) im GEG-Nachweis für den Luftaustausch berücksichtigt werden.

Fragen: Wenn ein Gebäude nur mit einem einfachen Fensterfalzlüfter ausgestattet ist – zählt das bereits als Außenluftdurchlass (ALD), der den Luftwechsel für das gesamte Gebäude erhöht? Gibt es dazu genauere Informationen, ab wann ALDs im Sinne der Norm anzusetzen sind? Ist ein Fensterfalzlüfter zur Umsetzung des hygienischen notwendigen Mindestluftwechsel ein ALD?

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Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Außenwand-Luftdurchlässe bzw. Außenluftdurchlässe (ALD) und Fensterfalzlüfter im Energie-Nachweis für neuen Wohnbau berücksichtigen

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