Kurzinfo:
In der Praxis sind etliche Verfahren bekannt
anhand deren Fachleute Gebäude und ihre Anlagentechnik mehr
oder weniger detailliert energetisch bewerten. Manche von ihnen - wie die Regeln des
Gebäudeenergiegesetzes GEG 2020 - sind
verpflichtend, wenn Planer die geforderten
öffentlich-rechtlichen Nachweis führen für Neubauten
oder bei Änderungen oder Erweiterungen im Baubestand. Die neue VDI-Richtlinie 3808 vergleicht
verschiedene Verfahren und unterstützt damit Architekten,
Planer, Bauherren,
Energieberater, Facility-Manager und Hersteller bei
der energetischen Bewertung von Gebäuden. Wir
stellen Ihnen die neue Richtlinie hier kurz vor:
Wie von der
EnergieEinsparVerordnung (EnEV) und dem
Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt, sollen Gebäude und
ihre
Anlagentechnik
die Energie zum Heizen, Lüften,
Warmwassererwärmen, usw. möglichst effizient verbrauchen. Um das zu
erreichen, müssen Fachleute ihren Energiebedarf
vorausberechnen und den
Verbrauch in der Praxis analysieren. Anhand
dieser Größen können Planer Maßnahmen
vorschlagen um die Energieeffizienz des Gebäudes
zu bewerten und zu verbessern.
Für die
energetische Bewertung
können Architekten, Planer und Energieberater
verschiedene Methoden nutzen, die sich jeweils
für bestimmte
Einsatzmöglichkeiten eignen. Die neue Richtlinie
des VDI 3808
vergleicht einige dieser Verfahren miteinander
und hilft damit professionellen Anwendern die
passenden Auswahl zu treffen.
Die Publikation
des Vereins der Deutschen Ingenieure e.V.
erläutert praxisorientiert, für welche Zwecke
sich welches Verfahren jeweils besonders gut eignet
oder welches Verfahren beispielsweise bei
öffentlich-rechtlichen Nachweisen verpflichtend
ist. Die VDI-Richtlinie unterscheidet die Verfahren zur energetischen Bewertung nach der
Grundlage, auf die sie jeweils aufbauen: auf der
Basis des Energiebedarfs oder der Basis des
Energieverbrauchs von Gebäuden.
Diese VDI-Richtlinie
ist im März 2021 erschienen. Seit dem 1.
November 2020 gilt für Gebäude und ihre
Anlagentechnik das neue Gebäudeenergiegesetz
(GEG 2020). VDI 3808 benennt
auch öffentlich-rechtliche Vorgaben und
Betrachtungen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit
von Gebäuden. In diesem
Zusammenhang untersucht die Richtlinie auch Energiekonzepte und
Wirtschaftlichkeitsnachweise. Sie befasst sich
auch mit Simulationsberechnungen
und dem Modellgebäudeverfahren für Wohngebäude
nach GEG.
VDI 3808
Inhalt auf einen Blick:
Vorbemerkung und Einleitung
1. Anwendungsbereich
2. Normative Verweise
3. Begriffe
4. Abkürzungen
5. Rechtliche Vorgaben und
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen / Grundlagen
Anhang A: Vergleich und Abgrenzung der
verschiedenen Verfahren im Hinblick auf
Anwendung, Gebäude und Gebäudetechnik
Anhang B: Übersicht über die Nachweisverfahren
für Wohn- und Nichtwohngebäude
Schrifttum
In der Praxis
ziehen Planer und Berater verschiedene Verfahren
zur Bewertung von Gebäuden heran, um zu prüfen
und nachzuweisen, dass die rechtlichen Vorgaben
erfüllt werden und um die Wirtschaftlichkeit zu
betrachten. Dabei können sie damit sowohl das
Gebäude selbst als auch die technische
Ausstattung energetisch und wirtschaftlich beurteilen. Von den Bewertungsverfahren, mit
denen sich die VDI 3808 befasst, stellen wir
einige hier kurz vor. Die Richtlinie erläutert jeweils das Ziel und den
Zweck, welche professionelle Anwender das
Verfahren nutzen sowie wie die Bewertung des
Gebäudes jeweils
rechnerisch erfolgt.
VDI 2067
Diese Richtlinienreihe dient in der Planung
sowohl zur
Berechnung des Gesamtenergiebedarfs von Gebäuden
und deren Anlagentechnik als auch um die
zugehörigen Wirtschaftlichkeit nachzuweisen.
Alle Gebäudearten und Anlagentechniken bei
beliebigen Nutzenanforderungen können damit
berechnet werden.
DIN V 18599
Diese Vornormenreihe - auf welche das GEG 2020
in der Fassung vom September 2019 verweist -
umfasst ein Verfahren zur Bewertung der
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und besteht
aus mehreren Teilen für die Anlagentechnik zum
Heizen, Lüften, usw. einschließlich der
erforderlichen elektrischen Hilfsenergien. Der
End- oder Primärenergiebedarf wird üblicherweise
pro Jahr ermittelt, einzelne Bilanzanteile
können auch in kleineren Zeitschritten, wie
tages- oder monatsweise, berechnet werden.
DIN V 4108-6, DIN V
4701-10 und -12
Diese Normen umfassen verschiedene
Rechenverfahren, die zusammengenommen die
energetische Bewertung von Gebäuden und deren
heiz- und raumlufttechnischen Anlagen
ermöglichen. Die EnEV und das GEG (zeitlich
befristet) verweisen darauf für die
öffentlich-rechtlichen Nachweise. Weitere
Anwendungen sind in der Energieberatung und -analyse,
in der Ausstellung von Energieausweisen sowie in
der Fachplanung möglich.
Simulationsberechnungen
Je nach Modelltiefe wird mit diesem Verfahren
das reale Verhalten eines Systems nachgebildet,
wie die
Raumtemperaturen und -luftfeuchten, der
Energiebedarf und und -aufwand zum Heizen,
Erwärmen des Trinkwassers, Kühlen, Lüften, Be-
und Entfeuchten. Die Simulation der
Tageslichtausleuchtung von Räumen hilft die
Beleuchtungsstärken, Leuchtdichteverteilungen
sowie den Energiebedarf und -aufwand für
das Beleuchten zu bestimmen.
VDI 3807
Diese Richtlinienreihe eignet sich um die
Energieverbrauchskennwerten von Gebäuden zu
berechnen. Die Kennwerte werden aus gemessenen
Verbrauchswerten ermittelt, die beispielsweise
vom baulichen Wärmeschutz, dem Aufwand der
Anlagentechnik Nutzenprofile, innere
Wärmequellen/-senken und meteorologische
Einflüsse abhängen. Qualifizierte Ingenieure,
Planer und Energieberater nutzen diese
Richtlinie sowie Betreiber und Nutzer
gebäudetechnischer Anlagen und Facility-Manager.
GEG 2020 § 31 -
GEG-easy: Vereinfachtes Nachweisverfahren für
ein zu errichtendes Wohngebäude
Die betreffende Bekanntmachung der zuständigen
Bundesministerien definiert – auf Grundlage von
Modellrechnungen – die verschiedenen
Ausstattungsvarianten, die die GEG-Anforderungen
allgemein erfüllen. Eine Ausstattungsvariante
für ein Gebäude ergibt sich aus der
entsprechenden Tabelle anhand einer
anlagentechnischen Ausstattung und aus einer
zugehörigen Wärmeschutzvariante. Das GEG geht
davon aus, dass Wohngebäude, die in einer der
aufgeführten Ausstattungsvarianten errichtet
werden und die den beschriebenen Voraussetzungen
entsprechen, seine Anforderungen erfüllt.
VDI 4703
Diese Richtlinie befasst sich mit der
lebenszyklusorientierte Ausschreibung. Sie
stellt sicher, dass das Ausschreibungsverfahren
sachgerecht, plausibel, standardisiert und
transparent ist und dass man auch Alternativen
auf der Grundlage der Lebenszykluskosten
nachvollziehbar bewerten kann. Im
Vergabeverfahren kann man mit Hilfe dieser
Richtlinie die Anforderungen der Europäischen
Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienz) in
öffentlichen oder privaten
Ausschreibungsverfahren einfach und rechtssicher
erfüllen.
Herausgeber der
Richtlinie VDI 3808 "Energetische Bewertung von
Gebäuden und der Gebäudetechnik - Anwendung
bestehender Verfahren" ist die VDI-Gesellschaft
Bauen und Gebäudetechnik (GBG).
Die Richtlinie
ist im März 2021 als Weißdruck erschienen und
ersetzt den Entwurf von April 2020.
Interessierte können sie zum
Preis von 88 Euro beim Beuth Verlag bestellen,
auch online unter:
www.vdi.de/3808
oder
www.beuth.de. VDI-Mitglieder
erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle
VDI-Richtlinien. Diese können in
vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei
eingesehen werden.
Die Faszination
für Technik treibt uns voran: Seit 165 Jahren
gibt der VDI Verein Deutscher Ingenieure
wichtige Impulse für neue Technologien und
technische Lösungen für mehr Lebensqualität,
eine bessere Umwelt und mehr Wohlstand. Mit rund
140.000 persönlichen Mitgliedern ist der VDI der
größte technisch-wissenschaftliche Verein
Deutschlands. Wir sprechen für Ingenieurinnen
und Ingenieure sowie für die Technik und
gestalten so die Zukunft aktiv mit. Über 12.000
ehrenamtliche Expertinnen und Experten
bearbeiten jedes Jahr neueste Erkenntnisse zur
Förderung unseres Technikstandorts. Als
drittgrößter technischer Regelsetzer ist der VDI
Partner für die deutsche Wirtschaft und
Wissenschaft.
www.vdi.de
Melita
Tuschinski, VDI-Mitglied
Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin in Stuttgart,
Herausgeberin des Portals
GEG-info.de
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