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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die
Berechnung des Einflusses von Wärmebrücken gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024,
GEG 2023, GEG 2020), sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Das GEG
regelt die Art und Weise, wie der Einfluss von Wärmebrücken bei der
energetischen Nachweis-Berechnung berücksichtigt wird in § 24 (Einfluss von
Wärmebrücken). Als Voraussetzung fordert das Gesetz – im Rahmen der allgemeinen
Regeln bezüglich Neubauten, bzw. zu errichtende Gebäude, in § 12 (Wärmebrücken),
dass Planer den Einfluss konstruktiver Wärmebrücken – sowie anhand von im
jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen – so gering wie
möglich halten sollen.
Das GEG verweist hinsichtlich der Berücksichtigung des
Wärmebrückeneinflusses auf DIN V 18599-2:2018-09 (Energetische Bewertung von
Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung,
Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 2: Nutzenergiebedarf
für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen, Ausgabe September 2018).
Für Wärmebrückenzuschläge mit Überprüfung und Einhaltung der
Gleichwertigkeit nimmt GEG § 24 (Einfluss von Wärmebrücken) zusätzlich DIN 4108
Beiblatt 2:2019-06 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden; Beiblatt 2:
Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele, Ausgabe Juni 2019) in Bezug.
Frage: Ist bei einem GEG-konformen Nachweis
nach DIN 18599 eine Vernachlässigung von Wärmebrückenverlusten nach DIN 4108
Beiblatt 2 zulässig?
Antwort:
24.08.2026 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG:
Wärmeverluste durch Wärmebrücken vernachlässigen bei der Berechnung des
Jahres-Primärenergiebedarfs für einen energetischen Nachweis
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Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, 2023, 2024,
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