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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um einen
Büro-Neubau mit Kantine, der gemäß den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG 2024) geplant wird.
Die Kantinenküche wird von drei Abluft-Anlagen versorgt. Diese stehen alle auf
dem gleichen Dach und jede weist jeweils einen Lüftungsvolumenstrom von über
4.000 Kubikmeter pro Stunde (m³/h) auf:
Zu- und Abluftanlage 1: Zuluft Gesamtküche
Abluft Nebenräume
Abluftanlage 2: Abluft Küchendecke
Abluftanlage 3: Abluft Spülküche
Aktuell ist ein Kreislaufverbundsystem, d. h. eine (KVS-Anlage) geplant, die
alle 3 Anlagen verbinden soll. Es ergibt sich die Frage, ob laut GEG 2024 eine
Wärmerückgewinnung (WRG) in der Belüftung der Küche pflichtgemäß gefordert wird.
Fragen: Ist nach GEG 2024 eine Ausnahme zur
Verwendung von einer WRG für die Abluftanlagen hier zulässig, weil es sich um
drei separate Anlagen handelt? Ist es zulässig, dass in diesem Fall ein
Kreislaufverbundsystem (KVS-Anlage) entfällt und nur eine Wärmerückgewinnung
(WRG) für die Zu- und Abluftanlage 1 verpflichtend eingeplant wird?
Antwort:
29.05.2026 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Neuer Bürobau mit Kantine – Pflicht zur Wärmerückgewinnung
in Küchenabluft über 4.000 m³/h
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Aspekte:
Gebäude, Energie, Gesetz, Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2024,
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