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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um
prinzipielle Fragen zu Schulmensen. In den letzten Jahren werden Mensen generell
in Schulen und Kitas integriert oder nachträglich solitär oder als Anbau
ergänzt. Mensen funktionieren als Aufwärm- oder als Frischeküchen. Die Frage
hier ist wie der Ansatz des Nutzenergiebedarfs für Trinkwarmwasser bei den
pauschalen Ansätzen nach Tabelle 7 (Richtwerte des Nutzenergiebedarfs
Trinkwarmwasser für Nichtwohngebäude) der DIN V 18599-10 (Energetische Bewertung
von Gebäuden – Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten, Ausgabe 2018-09)
gehandhabt wird. Wobei der Warmwasserbedarf häufig einen sehr großen Einfluss
auf die Gebäudebilanzierung hat.
Erläuterungen: Frischeküchen sind analog einer Kantine nach Anzahl der Menüs zu
bemessen. Dieser Ansatz könnte plausibel sein. DIN V 18599-10:2018-09, Tabelle
7, Fußnote d („Nutzenergiebedarf Trinkwarmwasser für Produktionsprozesse. Die
Einbeziehung dieses Nutzenergiebedarfs in die Bilanzierung nach DIN V 18599-8
ist bei der Angabe von Berechnungsergebnissen zu dokumentieren.“) deutet jedoch
darauf hin, dass Prozessenergie im Nutzenergiebedarf mit enthalten ist, die im
Normalfall nicht ausgewiesen werden kann. Das führt zu tendenziell zu großen
Warmwassermengen, die die Berechnung ungünstig beeinflussen, eine Verringerung
des Ansatzes ist aber nicht zulässig.
Aufwärmküchen benötigen deutlich weniger Warmwasser zum Kochen und Reinigen.
Spülmaschinen in kleineren Mensen werden meist mit Kaltwasser versorgt.
Es stellt sich die Frage, wo diese Küchen in Bezug auf den Warmwasserbedarf
verortet werden können. Der Ansatz analog einer Kantine erscheint zu hoch. Den
Warmwasserbedarf zu ignorieren erscheint unrealistisch. Es stellt sich die
Frage, welcher Ansatz hier empfohlen wird. In diesem Praxisbeispiel geht es um
eine Einschätzung der rechtlichen Situation bzw. eine Erläuterung wie andere
Fachplaner damit umgehen. Wie die Praxiserfahrung zeige, liege die Differenz je
nach Ansatz zwischen 20 Prozent (%) Unterschreitung der Grenzwerte bis 10 %
Überschreitung des Nachweises.
Fragen: Wie ist der Nutzenergiebedarf für
Trinkwarmwasser für Nichtwohngebäude bei Mensen von Schulen und Kitas für
nachträglich errichtete Mensen mit Aufwärmküche und für nachträglich errichtete
Mensen mit Frischeküche anzusetzen? Wie wird der Ansatz gewählt, wenn die Mensa
in ein Schulgebäude integriert wird? Ist im Ansatz der DIN V 18599-10, Tabelle 7
„Schule ohne Duschen“ bereits eine Mensa enthalten? Wie ist der Ansatz für
Neubauten zu wählen?
Antwort:
19.05.2026 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser für nachträglich
errichtete oder ins Gebäude integrierte Schulmensa mit Aufwärm-
oder Frischküche
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