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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser für nachträglich errichtete oder ins Gebäude integrierte Schulmensa mit Aufwärm- oder Frischküche

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um prinzipielle Fragen zu Schulmensen. In den letzten Jahren werden Mensen generell in Schulen und Kitas integriert oder nachträglich solitär oder als Anbau ergänzt. Mensen funktionieren als Aufwärm- oder als Frischeküchen. Die Frage hier ist wie der Ansatz des Nutzenergiebedarfs für Trinkwarmwasser bei den pauschalen Ansätzen nach Tabelle 7 (Richtwerte des Nutzenergiebedarfs Trinkwarmwasser für Nichtwohngebäude) der DIN V 18599-10 (Energetische Bewertung von Gebäuden – Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten, Ausgabe 2018-09) gehandhabt wird. Wobei der Warmwasserbedarf häufig einen sehr großen Einfluss auf die Gebäudebilanzierung hat.
Erläuterungen: Frischeküchen sind analog einer Kantine nach Anzahl der Menüs zu bemessen. Dieser Ansatz könnte plausibel sein. DIN V 18599-10:2018-09, Tabelle 7, Fußnote d („Nutzenergiebedarf Trinkwarmwasser für Produktionsprozesse. Die Einbeziehung dieses Nutzenergiebedarfs in die Bilanzierung nach DIN V 18599-8 ist bei der Angabe von Berechnungsergebnissen zu dokumentieren.“) deutet jedoch darauf hin, dass Prozessenergie im Nutzenergiebedarf mit enthalten ist, die im Normalfall nicht ausgewiesen werden kann. Das führt zu tendenziell zu großen Warmwassermengen, die die Berechnung ungünstig beeinflussen, eine Verringerung des Ansatzes ist aber nicht zulässig.
Aufwärmküchen benötigen deutlich weniger Warmwasser zum Kochen und Reinigen. Spülmaschinen in kleineren Mensen werden meist mit Kaltwasser versorgt.

Es stellt sich die Frage, wo diese Küchen in Bezug auf den Warmwasserbedarf verortet werden können. Der Ansatz analog einer Kantine erscheint zu hoch. Den Warmwasserbedarf zu ignorieren erscheint unrealistisch. Es stellt sich die Frage, welcher Ansatz hier empfohlen wird. In diesem Praxisbeispiel geht es um eine Einschätzung der rechtlichen Situation bzw. eine Erläuterung wie andere Fachplaner damit umgehen. Wie die Praxiserfahrung zeige, liege die Differenz je nach Ansatz zwischen 20 Prozent (%) Unterschreitung der Grenzwerte bis 10 % Überschreitung des Nachweises.

Fragen: Wie ist der Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser für Nichtwohngebäude bei Mensen von Schulen und Kitas für nachträglich errichtete Mensen mit Aufwärmküche und für nachträglich errichtete Mensen mit Frischeküche anzusetzen? Wie wird der Ansatz gewählt, wenn die Mensa in ein Schulgebäude integriert wird? Ist im Ansatz der DIN V 18599-10, Tabelle 7 „Schule ohne Duschen“ bereits eine Mensa enthalten? Wie ist der Ansatz für Neubauten zu wählen?

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