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Kurzinfo: Praxisbespiel: Es handelt es sich um ein großes,
bestehendes Bürogebäude. Die Fassade – Pfosten-Riegel-Konstruktion – ist
größtenteils verglast. Das Gebäude wurde bisher gekühlt. Nun soll es umgenutzt
werden zu einer hotelähnlichen Einrichtung.
Vorgesehene Anpassungen: Die thermische Bauhülle bleibt größtenteils
unverändert bestehen. Lediglich in einigen Eckräumen wird – aufgrund
verschärfter Schallschutzanforderungen – die Verglasung der
Pfosten-Riegel-Fassade erneuert. Die Innenräume werden insgesamt neu aufgeteilt
und die Anlagentechnik wird komplett erneuert.
Konsequenzen: Die neue Innenaufteilung bewirkt, dass sich die Räume
hinter den großen Glasflächen der Pfosten-Riegel-Fassade deutlich verkleinern.
Damit steigt die Gefahr der voraussichtlichen Überhitzung im Sommer erheblich.
Die Innenräume werden deshalb weiterhin gekühlt. Die gekühlte Gebäudefläche
bleibt voraussichtlich gleich groß, betrifft die gleichen Gebäudeteile, bzw.
verringert sich eventuell leicht.
Fragestellung: Angesichts der vorgesehenen Änderungen und der
großflächigen Verglasung der Fassaden stellt sich die Frage, welche
Anforderungen das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) an den sommerlichen
Wärmeschutz im Zuge der Umnutzung des Gebäudes stellt und welche Nachweise
diesbezüglich zu führen sind.
Fragen: Sind in diesem Praxisbeispiel die
Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) an den sommerlichen
Wärmeschutz verpflichtend einzuhalten? Fällt die erneuerte Innenraumaufteilung
unter die Vorschriften des GEG 2024 § 51 (Anforderungen an ein bestehendes
Gebäude bei Erweiterung und Ausbau)? Ist der sommerliche Wärmeschutz
grundsätzlich Teil einer Bilanzierung nach GEG 2024 § 50 (Energetische Bewertung
eines bestehenden Gebäudes)?
Antwort:
30.03.2026 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Sommerlichen Wärmeschutz bei Umnutzung eines bestehenden
Bürogebäudes berücksichtigen
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Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2024, Altbau, Bestand, Baubestand,
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Hitzeschutz, Pflicht, Nachweis, nachweisen, § 46, § 47, § 48, §
49, § 50, § 51, Simulation, Energiesimulation

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