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Kurzinfo: Ein neuer Kindergarten (Kiga) soll geplant werden. Der
Bauantrag für dieses Vorhaben wurde im Juli 2024 eingereicht. Bis zur
Fertigstellung des geplanten Nahwärmenetzes soll das Gebäude über die Ölheizung
des bestehenden Kindergartens mitbeheizt werden. Das Gebäude wird
voraussichtlich in den Jahren 2026 bis 2027 fertiggestellt.
Der Standort liegt nicht in einem Baugebiet, sondern im Außenbereich. Aktuell
gehört die Zone nicht zu einem Fernwärmevorranggebiet. Als Wärmenetz ist ein
Heizhaus geplant, welches als Nahwärmenetzt verwendet werden soll für das
Gebäude des Kindergartens sowie dem Ortskern. Die Kleinstadt, in der der
Standort liegt, verzeichnet unter 100.000 Einwohnern. Es stellt sich die Frage,
ob ein vorübergehender Betrieb des Kindergartens mit der Ölheizung bis zur
Fertigstellung der Nahwärme zulässig ist.
Fragen: Können hier Übergangsfristen
angewendet werden, die einen vorübergehenden Betrieb mit der Ölheizung bis zur
Fertigstellung der Nahwärme ermöglichen? Wie wird nach Fertigstellung des
Gebäudes der Energieausweis korrekt ausgestellt? Wird er vorerst für den
Ist-Zustand mit der bestehenden Ölheizung erstellt und nach dem Umstieg auf das
Nahwärmenetz aktualisiert? Müssten im Nachweis mit der Ölheizung die
Anforderungen an den Primärenergiebedarf (kleiner als 55 % des Referenzgebäudes)
eingehalten werden?
Antwort:
26.01.2026 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Neu erbautes Kindergartengebäude bis zur
Fertigstellung der Nahwärme mit Ölheizung betreiben
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