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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
Einfamilienhaus (EFH). Für dieses wurde kürzlich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
eingebaut. Die wasserführenden Leitungen, die die Außeneinheit mit der
Inneneinheit verbinden und an die Außenluft grenzen, wurden nicht gedämmt,
obwohl das Gebäudeenergiegesetz (GEG) es vorschreibt.
Für die fachgerechte Installation der Wärmepumpe wurde von den
Eigentümern des Hauses Fördergelder beantragt. Auch geht durch die ungedämmten
Leitungen an der Außenluft kostbare Wärme verloren. Nun stellt sich die Frage,
ob die Leitungen nicht gedämmt werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen
zu entsprechen.
Fragen: Was ist demnach gesetzlich
vorgeschrieben und verpflichtend in diesem Fall? Wie können die Auftraggeber
dieses Praxisbeispiels weiter vorgehen?
Antwort:
21.01.2026 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: An Außenluft grenzende Leitungen einer Wärmepumpe in einem
Einfamilienhaus gesetzeskonform dämmen
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Aspekte:
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