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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
älteres Bürogebäude in München.
Aus der Sicht des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) ist dies ein „bestehendes
Nichtwohngebäude“.
Im Rahmen der Energieberatung für die energetische Sanierung des Gebäudes wird
die Systemgrenze für die energetische Bilanzierung festgelegt. Die Systemgrenze
wird aufgrund des unbeheizten Kellers an der Kellerdecke gezogen. In einem Raum
des Kellergeschosses befindet sich jedoch eine Fernwärmeübergabestation, die
kontinuierlich Abwärme erzeugt.
Es stellt sich die Frage, ob der Bereich der Kellerdecke über der
Fernwärmeübergabestation als „normale“ Kellerdecke angesehen wird, oder ob diese
Fläche bauphysikalisch als Trennebene zu einer „beheizten Zone“ behandelt werden
kann.
Fragen: Kann die Kellerdecke für den
Bereich über der Fernwärmeübergabestation in der energetischen Bilanzierung als
„an beheizt angrenzend“ bzw. „an niedrig beheizt angrenzend“ angesetzt werden?
Antwort:
15.11.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Systemgrenze
zur energetischen Bilanzierung eines Bürogebäudes in München –
im Keller erzeugt die Fernwärmeübergabestation kontinuierlich
Abwärme
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Aspekte:
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