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GEG 2024: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Energieausweis für Mehrfamilienhaus mit Wärmelieferung über Contracting-Anlage ausstellen - als Energiebedarfsausweis und als Verbrauchsausweis

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein Wohngebäude mit 35 Wohneinheiten. Die Wärmeversorgung wird über einen Wärmeliefervertrag gesichert. Es handelt sich um eine klassische Contracting-Anlage, die innerhalb des Gebäudes liegt. Die Wärme wird mit dem Brennstoff Gas erzeugt und als Wärmeleistung geliefert. Es stellt sich die Frage, wie diese Konstellation im Energieausweis berücksichtigt wird. Dabei beziehen sich die folgenden Fragen sowohl auf den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs, als auch aufgrund des gemessenen Energieverbrauchs.

Fragen: Wird im Energiebedarfsausweis die eingekaufte Wärme als Endenergiebedarf abgebildet Entspricht somit die gelieferte Nutzenergie dem Endenergiebedarf, wie es beispielsweise bei einer Nahwärmeversorgung der Fall wäre? Oder ist die Anlage – trotz des Wärmeliefervertrages – in der Energiebilanz dermaßen zu behandeln, als wäre sie im Eigentum des Gebäudebetreibers, einschließlich der Erzeugungsverluste? Was würde bei dieser Sichtweise dem Primärenergiefaktor entsprechen? Müsste der Contractor den Primärenergiefaktor angeben? Würde die gelieferte Nutzenergie auch die Verluste in der Heizzentrale abbilden? Wie sehen diese Aspekte bei einem Verbrauchsausweis für dieses Praxisbeispiel aus?

Antwort: 25.06.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Energieausweis für Mehrfamilienhaus mit Wärmelieferung über Contracting-Anlage ausstellen - als Energiebedarfsausweis und als Verbrauchsausweis

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