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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein Wohngebäude mit 35
Wohneinheiten. Die Wärmeversorgung wird über einen Wärmeliefervertrag gesichert.
Es handelt sich um eine klassische Contracting-Anlage, die innerhalb des
Gebäudes liegt. Die Wärme wird mit dem Brennstoff Gas erzeugt und als
Wärmeleistung geliefert. Es stellt sich die Frage, wie diese Konstellation im
Energieausweis berücksichtigt wird. Dabei beziehen sich die folgenden Fragen
sowohl auf den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs,
als auch aufgrund des gemessenen Energieverbrauchs.
Fragen: Wird im Energiebedarfsausweis die
eingekaufte Wärme als Endenergiebedarf abgebildet Entspricht somit die
gelieferte Nutzenergie dem Endenergiebedarf, wie es beispielsweise bei einer
Nahwärmeversorgung der Fall wäre? Oder ist die Anlage – trotz des
Wärmeliefervertrages – in der Energiebilanz dermaßen zu behandeln, als wäre sie
im Eigentum des Gebäudebetreibers, einschließlich der Erzeugungsverluste? Was
würde bei dieser Sichtweise dem Primärenergiefaktor entsprechen? Müsste der
Contractor den Primärenergiefaktor angeben? Würde die gelieferte Nutzenergie
auch die Verluste in der Heizzentrale abbilden? Wie sehen diese Aspekte bei
einem Verbrauchsausweis für dieses Praxisbeispiel aus?
Antwort:
25.06.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Energieausweis für Mehrfamilienhaus mit Wärmelieferung
über Contracting-Anlage ausstellen - als Energiebedarfsausweis
und als Verbrauchsausweis
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