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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Gebäude, welches in der Ebene des Dachgeschosses auch Gauben
aufweist. Dieses Gebäude soll energetisch saniert werden.
GEG: Für die energetische Sanierung regelt das
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) die Anforderungen an den Wärmeschutz der
Gebäudehülle in Anlage 7 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von
Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden). In Zeile 5a (Gegen
Außenluft abgrenzende Dachflächeneinschließlich Dachgauben…) ist der Höchstwert
der Wärmedurchgangskoeffizienten (Umax) für Wohngebäude und Zonen auf 0,24 Watt
pro Quadratmeter und Kelvin [W/(m²·K)] begrenzt. In Zeile 5c der Tabelle (Gegen
Außenluft abgrenzende Dachflächen mit Abdichtung) wird Umax mit 0,20 W/(m²·K)
angegeben.
Problem: Im vorliegenden Praxisbeispiel ist die Gaube
ungefähr gleich groß wie die verbleibende Dachfläche. Es stellt sich die Frage,
wo die Grenze zwischen Dach und Gaube verläuft. Mit anderen Worten: Ab wann ist
eine Gaube keine Gaube mehr, sondern ein Dach? Gilt ab einer gewissen Größe die
Anforderung an Schrägdächer (Zeile 5c) und nicht mehr die -geringere-
Anforderung an "Dachgauben"?
Frage: Was ist der Unterschied zwischen
"Gaubendächern" und "allgemeinen" Dachflächen im Sinne des GEG 2024?
Antwort:
28.03.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Unterschied zwischen "Gaubendächern" und "allgemeinen"
Dachflächen
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Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2024, Bestand, Baubestand, Dach,
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