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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
Einfamilienwohnhaus (EFH), das 2019 errichtet wurde. Beheizt wird das Haus
mittels einer Wärmepumpe. Der Bauherr möchte für seine Unterlagen die
Dokumentation der Heizlastberechnung und des Nachweises des hydraulischen
Abgleichs mit Durchflusswerten etc. abspeichern und aufbewahren. Soweit wurden
keinerlei Berechnungen und Unterlagen zur Heizung und Heizlast ausgestellt,
trotz mehrmaliger Nachfrage. Es stellt sich die Frage, was in diesem
Praxisbeispiel dem Bauherrn zusteht und aufgrund welcher Regelung.
Fragen: Stehen dem Bauherrn
Heizungsunterlagen zu und wenn JA, welche genau? Gibt es rechtliche
Verpflichtung diese Unterlagen zu übergeben? Welches Gesetz oder Verordnung
schreibt was vor?
Antwort:
28.11.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Einfamilienhaus
mit Wärmepumpe erbaut 2019: Unterlagen zur Heizung und
hydraulischem Abgleich
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