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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die
Sanierung von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei der Sanierung ergeben
sich häufig dieselben Fragen zum Umgang mit Treppenhausabgängen zu unbeheizten
Kellerräumen. Der Dämmverlauf ist an diesen Stellen umfangreich, da viele
Wärmebrücken zu berücksichtigen sind. In der Realität weisen diese Treppenhäuser
jedoch feuchteschutztechnisch keinerlei Probleme auf, da sie meist nur eine
niedrige Feuchtelast aufweisen. Das Treppenhaus hat im Altbau ohne Dämmung
jahrzehntelang schadensfrei funktioniert und müsste auch nicht saniert werden.
Ein Blick in die Schweiz zeigt alternative Möglichkeiten des
energetischen Nachweises. In der SIA-Norm 380/1 (Heizwärmebedarf) Unterpunkt
3.5.4.3 (Treppenhaus und/oder Aufzugsschacht im unbeheizten Untergeschoss) kann
der Treppenabgang über eine horizontale Fläche mit entsprechend hohem U-Wert
abgebildet werden. Es stellt sich die Frage, ob ähnliche alternative
Nachweisoptionen in Deutschland zulässig sind.
Fragen: Gibt es eine vereinfachende
Möglichkeit einen Treppenhausabgang zum unbeheizten Keller im GEG-Nachweis zu
berücksichtigen?
Antwort:
30.09.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Treppenhaus-Abgänge zum unbeheizten Keller im GEG-Nachweis
bei Sanierung im Baubestand.
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Aspekte:
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