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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Treppenhaus-Abgänge zum unbeheizten Keller im GEG-Nachweis bei Sanierung im Baubestand

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die Sanierung von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei der Sanierung ergeben sich häufig dieselben Fragen zum Umgang mit Treppenhausabgängen zu unbeheizten Kellerräumen. Der Dämmverlauf ist an diesen Stellen umfangreich, da viele Wärmebrücken zu berücksichtigen sind. In der Realität weisen diese Treppenhäuser jedoch feuchteschutztechnisch keinerlei Probleme auf, da sie meist nur eine niedrige Feuchtelast aufweisen. Das Treppenhaus hat im Altbau ohne Dämmung jahrzehntelang schadensfrei funktioniert und müsste auch nicht saniert werden.

Ein Blick in die Schweiz zeigt alternative Möglichkeiten des energetischen Nachweises. In der SIA-Norm 380/1 (Heizwärmebedarf) Unterpunkt 3.5.4.3 (Treppenhaus und/oder Aufzugsschacht im unbeheizten Untergeschoss) kann der Treppenabgang über eine horizontale Fläche mit entsprechend hohem U-Wert abgebildet werden. Es stellt sich die Frage, ob ähnliche alternative Nachweisoptionen in Deutschland zulässig sind.

Fragen: Gibt es eine vereinfachende Möglichkeit einen Treppenhausabgang zum unbeheizten Keller im GEG-Nachweis zu berücksichtigen?

Antwort: 30.09.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Treppenhaus-Abgänge zum unbeheizten Keller im GEG-Nachweis bei Sanierung im Baubestand.

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