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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

65 Prozent Erneuerbare-Energie-Regelung
mit Einzelfeuerungsanlagen decken

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es grundsätzlich um den Umgang mit Einzelfeuerungsanlagen im Kontext der Anforderungen des GEG 2024 mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu heizen. Das Praxisbeispiel geht von mehreren Annahmen aus, die hier kurz beschrieben sind:

1. Einzelfeuerungsanlagen sind keine Heizungsanlagen im Sinne des GEG 2024. Als Grundlage wird von der Definition des GEG 2024, § 3 (Begriffsbestimmungen) Absatz 1 Nr. 14a ausgegangen.

2. Es stellt sich die Frage, wie mit Einzelraumfeuerungsanlagen zur Deckung der 65%-Regel umzugehen ist. Eine Möglichkeit wäre, an dieser Stelle das GEG 2024, §71 (Anforderungen an eine Heizungsanlage) Absatz 6 als Ergänzung heranzuziehen.

3. Annahme: Wenn die zweite Annahme rechtskonform wäre, könnten dezentrale, handbeschickte Einzelraumfeuerungsanlagen im Nachweis der Pflichterfüllung nach § 71 Absatz 1 GEG stets angerechnet werden.

Fragen: Sind diese vorgestellten Interpretationen der GEG-Vorschriften sachlich korrekt?

Antwort: 09.08.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: 65 Prozent Erneuerbare-Energie-Regelung mit Einzelfeuerungsanlagen decken

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