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Kurzinfo: Wie die Praxis zeigt, informieren sich Auftraggeber –
Bauherrn, Eigentümer und Verwalter von Bestandsgebäuden – immer häufiger auch
selbst vorab zu den Beratungsgesprächen mit einem Fachmann zu den geltenden
gesetzlichen Regelungen für Gebäuden. Doch leider sind die von ihnen gefundenen
Informationen häufig sachlich nicht richtig, beispielsweise zu
Stromdirektheizungen.
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich grundsätzlich um die
Problematik des Ökostroms im Kontext der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG 2024). Es stellt sich die Frage, wie Ökostrom in der Berechnung nach GEG
2024 für die Primärenergiebedarf angesetzt wird.
Frage: Wie wird Ökostrom in der
GEG-Nachweisberechnung berücksichtigt?
Antwort:
08.08.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Ökostrom in der Energiebilanz berücksichtigen
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