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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neues
Wohnhaus. Im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) sprechen wir von einem
„zu errichtendem Gebäude“. Für dieses Haus ist die Bauantragstellung bereits im
Jahr 2020 erfolgt. Dies bedeutet, dass der Neubau die energetischen
Anforderungen gemäß dem ersten GEG 2020 erfüllen muss. Das Haus wird jedoch erst
im Spätsommer 2024 fertiggestellt. Im Jahr 2023 trat das novellierte GEG 2023 in
Kraft. Dieses hatte den energetischen Standard für Neubauten erheblich
verschärft. Das aktuell geltende GEG 2024 führt diese anspruchsvolleren
Anforderungen weiter. Das Haus wird erst im Spätsommer 2024 fertiggestellt. Die
meisten Wohnhäuser, die zeitgleich fertiggestellt werden dürften wohl eher den
verschärften Energiestandard des GEG 2023 erfüllen. Nun stellen sich
verschiedene Fragen bezüglich des energetischen Standards und Nachweises sowie
zur Ausstellung des Energieausweises nach Fertigstellung des Wohnhauses.
Fragen: Ergeben sich durch die 4-Jahre
lange Zeitspanne seit dem Bauantrag und dem inzwischen verschärfte
Energiestandard Probleme bei diesem Praxisbeispiel? Welche
Energieausweis-Software wird eingesetzt GEG 2020 oder GEG 2024? Wo wird im
Energieausweis ggf. genau angegeben, dass das Wohnhaus nach wie GEG 2020 gebaut,
aber der Energieausweis nach GEG 2024 ausgestellt wird? Werden die Berechnungen
nach GEG 2020 und nach GEG 2024 durchgeführt?
Antwort:
27.06.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Neubau
Wohnhaus nach GEG 2020 fertiggestellt. Im Jahr 2024
Energie-Nachweis führen und Energieausweis erstellen
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Aspekte:
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