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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
älteres Hotel, d. h. Im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) um ein
bestehendes Nichtwohngebäude.
Sanierung: Dieses Hotel soll energetisch saniert werden
aufgrund eines zukunftsorientierten Heizungs- und Kühlungskonzeptes. An der
Gebäudehülle sind keinerlei energetische Ertüchtigungen vorgesehen. Wie es sich
zeigt, benötigen die Gäste zunehmend auch außerhalb der Heizperiode gelegentlich
die Möglichkeit die Zimmer zu beheizen. Dafür ist für dieses Hotel eine Lösung
aufgrund von Stromdirektheizung angedacht.
Vorschriften: Das GEG 2024 regelt die relevanten
Anforderungen in § 71d (Anforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung).
Im Bestand ist diese nur zulässig, wenn der Wärmeschutz der Gebäudehülle
erheblich besser gewährleistet ist, als vom Gesetz üblicherweise vorgeschrieben.
Praktisch bedeutet dies, dass die U-Werte der Außenbauteile niedriger sind und
den Wärmeverlust wie gefordert, vermehrt mindern.
TGA: Im Rahmen der anstehenden Sanierung werden alle
Hotelzimmer mit Umluftgeräten ausgestattet. Sie funktionieren im „elektrischen
Umlaufbetrieb“, d. h. die Wasserverteilung steht in der Heizperiode für die
Wärme- und außerhalb der Heizperiode für die Kälteversorgung zur Verfügung –
beide Male durch Wärmepumpen. Aus der Sicht der Fragesteller handelt es sich bei
der Beheizung nicht um ein stationäres System.
Wärme in der Heizperiode: Die Beheizung während der
Heizperiode sowie die Kühlung während der Kühlperiode erfolgt anhand der
Umluftgeräte, die sich in den Hotelzimmern befinden und die durch einen
Wasserkreislauf und die Luft-Wasser-Wärmepumpe – in der Heizperiode im
Heizbetrieb und in der Kühlperiode im Kühlbetrieb – versorgt werden.
Wärme außerhalb der Heizperiode: Darüber hinaus soll die Möglichkeit der
Beheizung außerhalb der Heizperiode über die elektrischen Heizregister in den
Umluftgeräten bei Bedarf möglich sein. Diese Absicht löste die hier
dargestellten Fragestellung aus. Das Zwei-Leiter-System mit einer Wärmepumpe,
das im Sommer zum Kühlen verwendet wird, könnte in manchen Räumen auch „bei
Bedarf außerhalb der Heizperiode“ mal im elektrischen Umlauf-Heizbetrieb genutzt
werden. Es handelt es sich also nur um eine punktuelle dezentrale Beheizung
einzelner Räume in den Übergangszeiten und außerhalb der Heizperiode. Die Frage
ist, ob es zulässig ist, diese Geräte bei Bedarf auch mit
Direktstromheizregister zu betrieben. Sie sind in den Geräten bereits zusätzlich
vorhanden.
Kühle im Sommer: Außerhalb der Heizperiode ist die
Heizfunktion der Wärmepumpe ausgeschaltet, weil sie in dieser Zeitperiode im
Kühlbetrieb läuft. In der Kühlperiode sollen die Umluftgeräte anhand der
Wärmepumpen für Raumkühlung genutzt werden.
Fragen: Ist es laut GEG 2024 zulässig die
Stromdirektheizung im angedachten Sinne bei der Hotelsanierung einzusetzen?
Welcher Zusammenhang besteht im Bestand zwischen den Wärmeschutz-Anforderungen
an die Gebäudehülle und der Einsatz von Stromdirektheizung? Was sollte man beim
Konzept, bei der Planung und bei den geforderten Nachweisen besonders beachten?
Wird eine Beheizung zur Sicherung der Frostfreiheit, beispielsweise bei
Wärmebrücken einer Entwässerungseinrichtung auch als Stromdirektheizung
angesehen?
Antwort:
24.05.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Hotelbestand mit Stromdirektheizung ausstatten für
sporadischen Wärmebedarf außerhalb der Heizperiode
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Aspekte:
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