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GEG 2024: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Anforderungen und Energieausweis bei Erweiterung eines Nichtwohngebäudes um über 100 Prozent seiner Nutzfläche

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein bestehende Nichtwohngebäude. Nebenan, durch einen geschlossenen Gang mit dem Bestandsbau verbunden, wird ein großflächiger Anbau geplant und errichtet. Dabei ist vorgesehen, dass die Nutzfläche der Erweiterung die Nutzfläche des „Stammgebäudes“ übertrifft. Die Erweiterung soll nicht über die Heizungsanlage (Gastherme) des Bestandes beheizt werden, sondern soll eine separate, eigene Heizung (Wärmepumpe) erhalten.

Das aktuell geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) bringt im Vergleich zum vorhergehenden GEG 2023 für Erweiterungen im Nichtwohnbestand eine zusätzliche, neue Anforderung: Wenn die hinzugekommene Nutzfläche die ursprüngliche Gebäudenutzfläche übersteigt, sind die Neubau-Anforderungen des Gesetzes an den Gesamtenergiebedarf und an den baulichen Wärmeschutz für Nichtwohnbauten einzuhalten. Es stellt sich die Frage, auf welche Gebäudeteile – nur Erweiterung oder Bestand samt Erweiterung – sich diese neuen Anforderungen beziehen.

Eine weitere Problematik ergibt sich aus den Energieausweis-Pflichten nach GEG 2024. Es stellt sich die Frage ob für dieses Praxisbeispiel ein Energieausweis verpflichtend auszustellen ist oder ob sich diese Pflicht erst bei einem anstehenden Verkauf oder Neuvermietung einer Nutzungseinheit oder des gesamten Gebäudes ergibt.

Fragen: Auf welche Gebäudeteile beziehen sich die neuen Anforderungen des GEG 2024 bei Erweiterung eines Nichtwohngebäudes um mehr als seine Nutzfläche? Ist nach Planung und Fertigstellung der großflächigen Erweiterung die Ausstellung eines Energieausweises vorgeschrieben?

Antwort: 22.05.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Anforderungen und Energieausweis bei Erweiterung eines Nichtwohngebäudes um über 100 Prozent seiner Nutzfläche

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