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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um einen
Neubau, ein Mehrfamilienhaus in Massivbauweise. Der GEG-Nachweis wurde erst auf
Anfrage, lange Zeit nach dem Einzug übergeben, allerdings nur die erste Seite
des Energieausweises, nur mit den Informationen zum Gebäude ohne energetische
Kennwerte – unter dem Hinweis "Dem Mieter steht daraus nur der Energieausweis
zu", d.h. nur die erste Seite. Es stellt sich die Frage, ob diese Vorgehensweise
den Regelungen des GEG 2023 entspricht.
Die Heizungsanlage und die Warmwasserversorgung (Wärmepumpe und
Speicher) des Mehrfamilienhauses wurden in eine Fertigbaugarage neben dem
Gebäude untergebracht. Das bedeutet, die Anlagentechnik steht in einem
ungedämmten Raum. Die Garage grenzt an die Außenluft und ist mit Außenwänden,
einem Dach und dem üblichen elektrischen Tor ausgestattet. Es stellt sich die
Fragen ob das geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert, dass in der Garage
als "Technikzentrale" die warmen Leitungen als „an Außenluft grenzend“ angesehen
werden und deswegen mit 200 Prozent des geforderten Wärmeschutzes zu versehen
sind und ob die zugehörigen Armaturen mindestens zu 100 Prozent, wie das GEG
nach Anlage 8 (…) fordert, gedämmt werden müssen.
Fragen: Wie sind die Anforderungen des
Gesetzes hinsichtlich des Energieausweises? Wie sind die Leitungen und Armaturen
der "Technikzentrale in der Außengarage" gemäß den Anforderungen des GEG 2023 zu
dämmen?
Antwort:
18.12.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2023: Anforderungen bei Neubau Mehrfamilienhaus mit Garage als
Technikzentrale
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