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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes, nicht unterkellertes Einfamilienhaus (EFH). Die Bodenplatte des
Hauses wurde energetisch saniert. Nun soll der Wärmeschutznachweis gemäß
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) geführt werden. Dafür wurde der konstruktive
U-Wert nach den üblichen Berechnungsmethoden ermittelt. Es zeigte sich, dass der
berechnete U-Wert höher ist als der höchstzulässige Wert von 0,50 W/(m²·K). Wenn
man jedoch die DIN EN ISO 13370:2018-03 (Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden
- Wärmetransfer über das Erdreich - Berechnungsverfahren (ISO 13370:2017))
zugrunde legt, erfüllt der berechnete stationäre U-Wert der Platte die
wärmeschutztechnischen Anforderungen des GEG 2023.
Es stellt sich die Frage, welche Methode für den Wärmeschutznachweis zulässig
ist.
Fragen: Bezieht sich der vom GEG 2023
vorgegebene U-Wert von höchstens 0,50 W/(m²·K) auf den konstruktiven oder den
stationären U-Wert der erdberührten Bauteile?
Antwort:
15.12.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
U-Wert
berechnen: Wärmeschutz-Nachweis für eine sanierte Bodenplatte im
Baubestand führen
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Aspekte:
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