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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Mehrfamilienhaus. Für dieses soll ein Energieausweis auf der
Grundlage des gemessenen Verbrauchs ausgestellt werden. Doch etliche Mieter
weigern sich ihre Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser, usw. dafür zur
Verfügung zu stellen. Demnach ist es nicht möglich einen Energieverbrauchsausweis zu
erstellen. Als Alternative bietet sich an, einen Energieausweis auf der
Grundlage des Energiebedarfs auszustellen. Der Arbeitsaufwand ist jedoch
erheblich höher, dementsprechend wird auch das Honorar höher ausfallen. Es
stellt sich die Frage, welche Optionen dem Eigentümer in dieser Situation zur
Verfügung stehen.
Fragen: Sind Mieter verpflichtet ihre
Energie-Verbrauchsdaten zur Verfügung zu stellen? Welche Ausnahmeregelungen
stehen hierzu offen? Können die Mehrkosten für die Erstellung eines
Bedarfsausweises auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie sich weigern die Daten
zur Verfügung zu stellen?
Antwort:
27.11.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für Mehrfamilienhaus erstellen, wenn Mieter die Verbrauchsdaten
nicht zur Verfügung stellen
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