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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Einfamilienwohnhaus, welches für die Heizung und die Erwärmung des
Warmwassers eine Wärmepumpe nutzt. Für dieses Haus soll ein Verbrauchsausweis
nach Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 ausgestellt werden. Dafür übermittelte der
Eigentümer für die einzelnen Jahre die Energieverbräuche, d.h. die Zählerstände
der Wärmepumpe. Die Software zur Ausstellung des Energieausweises eröffnet die
Option, die Standard-Energiepauschale abzuziehen, wenn der Verbrauch sowohl
Heizung als auch die Warmwasser-Erwärmung gemeinsam umfasst. Nach diesem Schritt
bleibt allerdings rechnerisch kein Energieverbrauch für die Heizung mehr übrig.
Der Eigentümer versichert, dass die übermittelten Werte die Zählerstände der
Wärmepumpe korrekt abbilden. Es stellt sich die Frage, wie in diesem
Praxisbeispiel zu verfahren ist.
Fragen: Wie wird der Verbrauchsausweis
ausgestellt wenn die Verbrauchsdaten die Heizung und das Erwärmen des
Warmwassers gemeinsam umfasst?
Antwort:
07.10.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Verbrauchsausweis
für Einfamilienhaus im Bestand: Wärmepumpe für Heizung und
Warmwasser genutzt
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Aspekte:
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