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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
Pflegheim, das neu geplant und erbaut wird. Der mehrstöckige Neubau soll nicht
unterkellert werden. Die Kaskade der Außenluftwärmepumpen ist auf dem Dach
vorgesehen. Im Erdgeschoß befindet sich die Technikzentrale mit Wärmepumpen,
Pufferspeicher für die Heizung, Warmwasser, Pumpengruppe, Wasseraufbereitung,
Druckhaltung, Leitungsnetz und Dämmung usw. Diese sind bis zu einer Höhe von 2
Meter (m) gedämmt und mit Blech verkleidet. Es stellt sich die Frage, ob es
gesetzlich zulässig ist die Dämmung der Heizungs- und Warmwasserleitungen wegen
Platzmangel zu reduzieren.
Fragen: Ist es laut
Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG) zulässig beim
Neubau aufgrund von Platzgründen die Dämmung der Heizungs- und
Warmwasserleitungen in der Technikzentrale auf 50 Prozent (%) zu reduzieren?
Antwort:
25.09.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Möglichkeit
Reduzierung der Dämmung in der Technikzentrale eines neu zu
planenden Pflegeheimes
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Aspekte:
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