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GEG 2023: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2020 / GEG 2023: Randbedingungen für stichprobenweise energetische Inspektion von Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um bestehende Nichtwohngebäude, mit unterschiedlich vielen Klimaanlagen und kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) schreibt auch die energetischen Inspektionspflichten für Betreiber von Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden vor. Betroffen sind jeweils Klimaanlagen mit einer Leistung über 12 Kilowatt (kW) bis zu 70 kW sowie kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von über 12 kW bis zu 70 kW. Laut GEG 2023 § 74 (Betreiberpflicht), Absatz 2 sind auch stichprobenweise energetische Inspektionen der Anlagen zulässig, wenn mehrere Anlagen in vergleichbaren Nichtwohngebäuden eingebaut sind.

Es stellt sich die Frage, ob die stichprobenweise Inspektion erst zulässig ist, wenn es sich um mindestens zwei vergleichbare Nichtwohngebäude mit insgesamt mehr als 10 gleichartigen Klimaanlagen handelt oder ob diese Methode auch möglich ist, wenn mehr als 10 gleichartige Klimaanlagen in nur einem Nichtwohngebäude eingebaut sind.

Fragen: Ist eine stichprobenweise Inspektion von Klimaanlagen nur zulässig, wenn mindestens zwei vergleichbare Nichtwohngebäude mit insgesamt mehr als 10 gleichartigen Klimaanlagen vorhanden sind? Ist eine stichprobenweise energetische Inspektion auch möglich, wenn mehr als 10 gleichartige Klimaanlagen in nur einem Nichtwohngebäude eingebaut sind?

Antwort: 23.05.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2020 / GEG 2023: Randbedingungen für stichprobenweise energetische Inspektion von Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden

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