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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
relativ neues, größeres Bürogebäude, welches im Jahr 2010 errichtet wurde. Nun
soll das Gebäude verkauft werden und aus diesem Anlass soll ein neuer
Energieausweis gemäß den Anforderungen des aktuell geltenden
Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023) ausgestellt werden.
Das Gebäude nutzt eine Sole/Wasser-Wärmepumpe (WP) zur
Wärmeerzeugung. Darüber hinaus wird über die Photovoltaik (PV)-Anlage auf dem
Dach der erzeugte Strom genutzt und teils eingespeist. Alle Abrechnungen des
Energieverbrauchs liegen detailliert vor. Darin sind jedoch lediglich
gesplittete Stromverbräuche nach Hochtarif (HAT) und Niedertarif (NT) erfasst.
Fragen: Wie wird im verbrauchsbasierten
Energieausweis die Wärmeenergie und der selbstgenutzten PV-Strom berücksichtigt?
Wie stellt man den Verbrauch der Sole / Wasser (S/W) Wärmepumpe in der
Energieausweis-Software korrekt dar? Wird als Brennstoff in der
Energieausweis-Software einfach "Strom" gewählt? Stimmt es, dass die
Eigennutzung des PV-Stroms keine Berücksichtigung in der
Energieausweis-Berechnung findet?
Antwort:
30.03.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für Bürogebäude Baujahr 2010 erstellen
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