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GEG 2023: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Energieausweis für bestehendes Bürogebäude
- Baujahr 2010 - erstellen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein relativ neues, größeres Bürogebäude, welches im Jahr 2010 errichtet wurde. Nun soll das Gebäude verkauft werden und aus diesem Anlass soll ein neuer Energieausweis gemäß den Anforderungen des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023) ausgestellt werden.

Das Gebäude nutzt eine Sole/Wasser-Wärmepumpe (WP) zur Wärmeerzeugung. Darüber hinaus wird über die Photovoltaik (PV)-Anlage auf dem Dach der erzeugte Strom genutzt und teils eingespeist. Alle Abrechnungen des Energieverbrauchs liegen detailliert vor. Darin sind jedoch lediglich gesplittete Stromverbräuche nach Hochtarif (HAT) und Niedertarif (NT) erfasst.

Fragen: Wie wird im verbrauchsbasierten Energieausweis die Wärmeenergie und der selbstgenutzten PV-Strom berücksichtigt? Wie stellt man den Verbrauch der Sole / Wasser (S/W) Wärmepumpe in der Energieausweis-Software korrekt dar? Wird als Brennstoff in der Energieausweis-Software einfach "Strom" gewählt? Stimmt es, dass die Eigennutzung des PV-Stroms keine Berücksichtigung in der Energieausweis-Berechnung findet?

Antwort: 30.03.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis für Bürogebäude Baujahr 2010 erstellen

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