.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
kombiniertes städtisches Hallen- und Freibad. Es wurde in den 70-er Jahren
errichtet und Mitte der 80-er Jahre erweitert. bzw. größtenteils saniert.
Die Energieverbrauchsdaten liegen als monatliche Verbrauchserfassung
kontinuierlich seit 2006 vor. Auch sind Pläne vorhanden, anhand deren man die
Nutzfläche ermitteln kann. Es stellt sich die Frage, ob ein
Aushang-Energieausweis verpflichtend ist und wie man folgende Probleme bei der
Ausstellung eines Energieverbrauchsausweises lösen kann:
• Betrieb: Das Hallenbad ist im Herbst und Winter in Betrieb (ca. Oktober bis
April), das Freibad im Frühjahr und Sommer (ca. Mai bis September). Während des
Hallenbadbetriebs werden die unbeheizten Gebäude des Freibads (Außenumkleiden
und –duschen etc.) nicht genutzt. Während des Freibadbetriebs sind jedoch Teile
des Hallenbades (verpachtete Bad-Gaststätte) mitgenutzt.
• Stromverbrauch: Das Hallen- und Freibad verfügt nur über einen gemeinsamen
Stromzähler (Zwei-Richtungszähler) sowie für das wärmegeführt betriebene
Block-Heizkraft-Werk (BHKW) nur über einen gemeinsamen
Zwei-Richtungs-Unterzähler.
• Hallen- und Freibad verfügen nur über einen gemeinsamen Gaszähler; jedoch ist
für das BHKW kein Gas-Unterzähler vorhanden
• Es sind keine Wärmemengenzähler vorhanden, um den für die
Beckenwassererwärmung von Hallen- und Freibad benötigte Energieanteil separat zu
erfassen.
Fragen: Muss laut Gebäudeenergiegesetz (GEG
2023) ein Energieausweis im Hallen- und Freizeitbad aufgehängt werden? Ist es
zulässig einen verbrauchsbasierten Energieausweis auszuhängen? Wie wird der
Verbrauchsausweis erstellt angesichts der geschilderten Probleme?
Antwort:
10.03.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für kombiniertes Hallen- und Freizeitbad im Bestand:
Notwendigkeit und Berechnung klären
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2023, Bestand, Baubestand,
Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Hallenbad, Freizeitbad,
Energieausweis, Verbrauch, Verbrauchausweis, Aushang, Pflicht,
pflichtweise, aushängen, Betrieb, Strom, Heizung, Daten,
Verbrauchsdaten,
Wollen Sie auf dem
Laufenden bleiben?
Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren
|
|