GEG 2020 info

. Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020 / GEG 2023) professionell anwenden
   Home + Aktuell
   GEG 20-24
   · Nachrichten
 · GEG 2024 Text
 
· GEG 2023 Text
 
· GEG 2020 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxishilfen
   WPG Wärmeplan.
   GEIG 2021
   EPBD EU-Richtl.
   Alle Regeln
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Kombi-Paket
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Kontakt | AGB
   Impressum
   Datenschutz

GEG 2023: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Energieausweis für kombiniertes
Hallen- und Freizeitbad im Bestand: Notwendigkeit und Berechnung klären

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

.
Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein kombiniertes städtisches Hallen- und Freibad. Es wurde in den 70-er Jahren errichtet und Mitte der 80-er Jahre erweitert. bzw. größtenteils saniert.
Die Energieverbrauchsdaten liegen als monatliche Verbrauchserfassung kontinuierlich seit 2006 vor. Auch sind Pläne vorhanden, anhand deren man die Nutzfläche ermitteln kann. Es stellt sich die Frage, ob ein Aushang-Energieausweis verpflichtend ist und wie man folgende Probleme bei der Ausstellung eines Energieverbrauchsausweises lösen kann:
• Betrieb: Das Hallenbad ist im Herbst und Winter in Betrieb (ca. Oktober bis April), das Freibad im Frühjahr und Sommer (ca. Mai bis September). Während des Hallenbadbetriebs werden die unbeheizten Gebäude des Freibads (Außenumkleiden und –duschen etc.) nicht genutzt. Während des Freibadbetriebs sind jedoch Teile des Hallenbades (verpachtete Bad-Gaststätte) mitgenutzt.
• Stromverbrauch: Das Hallen- und Freibad verfügt nur über einen gemeinsamen Stromzähler (Zwei-Richtungszähler) sowie für das wärmegeführt betriebene Block-Heizkraft-Werk (BHKW) nur über einen gemeinsamen Zwei-Richtungs-Unterzähler.
• Hallen- und Freibad verfügen nur über einen gemeinsamen Gaszähler; jedoch ist für das BHKW kein Gas-Unterzähler vorhanden
• Es sind keine Wärmemengenzähler vorhanden, um den für die Beckenwassererwärmung von Hallen- und Freibad benötigte Energieanteil separat zu erfassen.

Fragen: Muss laut Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) ein Energieausweis im Hallen- und Freizeitbad aufgehängt werden? Ist es zulässig einen verbrauchsbasierten Energieausweis auszuhängen? Wie wird der Verbrauchsausweis erstellt angesichts der geschilderten Probleme?

Antwort: 10.03.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis für kombiniertes Hallen- und Freizeitbad im Bestand: Notwendigkeit und Berechnung klären

-> Informieren Sie sich zum Premium-Zugang

Aspekte: Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2023, Bestand, Baubestand, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Hallenbad, Freizeitbad, Energieausweis, Verbrauch, Verbrauchausweis, Aushang, Pflicht, pflichtweise, aushängen, Betrieb, Strom, Heizung, Daten, Verbrauchsdaten,

Zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

| GEG 2020 Start | Nachrichten | GEG 2020 Text | Praxis-Dialog | Praxis-Hilfen Kontakt |

.

       Impressum

© 1999-2024 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart



© 1999-2024 |
Impressum | Datenschutz | Kontakt |
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart