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Kurzinfo: In diesem Praxis-Beispiel handelt es sich um ein
bestehendes Zweifamilien-Wohnhaus. Im Rahmen einer durchgeführten energetischen
Sanierung wurden die Fenster und Rollladenkästen erneuert. Bei der Öffnung der
Rollladenkästen zeigte es sich jedoch, dass diese aus Holzwerkstoffen ohne
jegliche Dämmung ausgeführt wurden. Es stellt sich die Frage zu welcher
Bauteilgruppe – gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anlage 7 (Höchstwerte der
Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden
Gebäuden) – diese Kästen zugeordnet werden und welche Wärmeschutz-Anforderungen
einzuhalten wären. Zu beachten wäre auch, dass bei evtl. Zuordnung zur
Außenwand, die Fläche der Rollladenkästen unter 10 % der gesamten Außenwand
darstellen würde. Auch sind die Rollladenkästen in der nachträglich
festgestellten Ausführung extrem "luftundicht". Auch hier stellt sich wiederum
die Frage, wie sich die Anforderungen des GEG bezüglich der Luftdichtheit
gestalten.
Fragen: Welcher Bauteilgruppe sind die
Rollladenkästen gemäß GEG Anlage 7 zuzuordnen? Welche Anforderungen stellt das
GEG an den Wärmeschutz von Rollladenkästen bei der Änderung bestehender Gebäude?
Welche Anforderungen an die Luftdichtheit der Rollladenkästen stellt das GEG?
Antwort:
19.02.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Anforderungen
des GEG an die Rollladenkästen bei Änderungen der Außenhülle
bestehender Gebäude
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Aspekte:
GEG, 2023, Gebäudeenergiegesetz, Wohngebäude, Zweifamilienhaus,
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DIN 4108, Teil, 2, bauaufsichtlich, Anforderung
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