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Kurzinfo: Bei einem Bauvorhaben werden Teile der Fensterflächen
mit Lochblechen verschattet. Die Lochbleche werden in ca. 20 cm Abstand von
außen vor die Fensterfläche montiert und seitlich durch Sichtschutzbleche
begrenzt. Der Lochanteil der Bleche beträgt 50 Prozent (%). Die Fensterflügel
dahinter bleiben weiterhin öffenbar. Durch die angebrachten Lochbleche entsteht
ein sozusagen "geschlossener Luftraum". Es stellt sich die Frage, welcher
Abminderungsfaktor (Fc-Wert) in der Energiebilanz für die
Nachweisführung des sommerlichen Wärmeschutzes angesetzt wird.
Fragen: Sind die Lochbleche als bauliche
Verschattung anzusehen? Wie ist bei der Energiebilanz bezüglich der Lochbleche
zu verfahren?
Antwort:
11.02.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2023: Fenster eines geplanten Neubaus mit vorgehängten
Lochblechen verschatten und Nachweis für den sommerlichen
Wärmeschutz führen
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Aspekte:
GEG, Gebäudeenergiegesetz, 2023, Neubau, Bauvorhaben, Fenster,
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