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GEG 2020: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Erweiterung im Wohnbestand:
Neu hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche im GEG-Nachweis nach GEG 2020 berücksichtigen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein bestehendes Wohngebäude. Dieses wird erweitert, sowohl im Erdgeschoss (EG), im Obergeschoss (OG) und Dachgeschoss (DG). Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) stellt bei gewissen Erweiterungen im Bestand spezielle energetische Anforderungen. Dabei spielt die Größe der neu hinzukommenden zusammenhängenden Nutzfläche eine Rolle. Wenn diese 50 Quadratmeter (m²) überschreiten, greifen auch die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Es stellt sich die Frage, was “zusammenhängende Nutzfläche“ bedeutet. Ob es sich auch um die Addition verschiedener Flächen an verschiedenen Stellen des Gebäudes handeln kann oder ausschließlich um zusammenhängende Flächen. Beispielsweise: Ein mehrgeschossiger Anbau mit 30 Quadratmeter (m²) im Erdgeschoss (EG), 30 m² im Obergeschoss (OG) und im Dachgeschoss (DG) mit circa 20 m². In der Summe würden die Erweiterungen die 50-m²-Grenze überschreiten.

Fragen: Werden bei einem mehrgeschossigen Anbau die Flächen der jeweiligen zukommenden Flächen addiert oder gilt die 50-m²-Grenze getrennt, für jedes Stockwerk? Wie wird die neu hinzukommende Nutzfläche definiert und wie wird sie berechnet?

Antwort: 29.11.2022 - lesen Sie die Antwort kostenfrei:

Antwort in Pdf-Format Erweiterung im Wohnbestand: Neu hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche im GEG-Nachweis nach GEG 2020 berücksichtigen

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Aspekte: GEG, 2020, Gebäudeenergiegesetz, Bestand, Baubestand, Altbau, Gebäude, Wohnbestand, Wohngebäude, Wohnungsbau, erweitern, Erweiterung, hinzukommende, zusammenhängende, Nutzfläche, Addition, Fläche, addieren, Anforderung,
 

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