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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Wohngebäude. Dieses wird erweitert, sowohl im Erdgeschoss (EG), im
Obergeschoss (OG) und Dachgeschoss (DG). Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020)
stellt bei gewissen Erweiterungen im Bestand spezielle energetische
Anforderungen. Dabei spielt die Größe der neu hinzukommenden zusammenhängenden
Nutzfläche eine Rolle. Wenn diese 50 Quadratmeter (m²) überschreiten, greifen
auch die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Es stellt sich die
Frage, was “zusammenhängende Nutzfläche“ bedeutet. Ob es sich auch um die
Addition verschiedener Flächen an verschiedenen Stellen des Gebäudes handeln
kann oder ausschließlich um zusammenhängende Flächen. Beispielsweise: Ein
mehrgeschossiger Anbau mit 30 Quadratmeter (m²) im Erdgeschoss (EG), 30 m² im
Obergeschoss (OG) und im Dachgeschoss (DG) mit circa 20 m². In der Summe würden
die Erweiterungen die 50-m²-Grenze überschreiten.
Fragen: Werden bei einem mehrgeschossigen
Anbau die Flächen der jeweiligen zukommenden Flächen addiert oder gilt die
50-m²-Grenze getrennt, für jedes Stockwerk? Wie wird die neu hinzukommende
Nutzfläche definiert und wie wird sie berechnet?
Antwort:
29.11.2022 - lesen Sie die Antwort kostenfrei:
Erweiterung
im Wohnbestand: Neu hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche im
GEG-Nachweis nach GEG 2020 berücksichtigen
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Aspekte:
GEG, 2020, Gebäudeenergiegesetz, Bestand, Baubestand, Altbau,
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