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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die
Ausstellung von Energieausweisen nach dem geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG
2020) für eine Häuserzeile. Die Verwaltung der Häuserzeile - mit jeweils fünf
Hauseingängen und in jeder sind fünf Eigentumswohnungen enthalten - möchte einen
Energieausweis (Verbrauchsausweis) für das gesamte Gebäude erstellen lassen. Als
Argumente führt die Verwaltung auf, dass das gesamte Gebäude auf einer
Grundplatte stehe, dass es eine gemeinsame thermische Hülle hätte und somit nur
ein Energieausweis für das Gesamtobjekt auszustellen sei. Es stellt sich die
Frage, ob diese Sichtweise GEG-konform ist oder ob für jeden Hauseingang mit
eigener Hausnummer ein eigener Energieausweis erforderlich ist.
Fragen: Ist es nach GEG 2020 zulässig für
die gesamte Häuserzeile einen gemeinsamen Energieausweis auszustellen oder ist
für jeden Hauseingang mit eigener Hausnummer ein eigener Energieausweis
erforderlich?
Antwort:
15.10.2022 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für Häuserzeile mit je fünf Wohnungen und eigener Haunummer für
jeden Eingang ausstellen
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Aspekte:
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