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GEG 2020: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Sommerlicher Wärmeschutz in neu errichtetem Mehrfamilienhaus nicht gewährleistet – Dachgeschoss ohne außenliegende Verschattung ausgeführt

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
Das vorliegende Praxisbeispiel ist ein neues Mehrfamilienhaus. Es wurde von einem Bauträger nach geltendem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) geplant und errichtet. Dabei wurde der sommerliche Wärmeschutz in den Dachgeschosswohnungen nicht berücksichtigt. Es wurden keinerlei außenliegende Verschattungen vorgesehen.
Dadurch erhitzen sich die nach Süden ausgerichteten Hauptwohnräume des Dachgeschosses im Sommer sehr schnell. Die Innentemperaturen erreichen regelmäßig bis zu 35 Grad Celsius (°C).
Es stellt sich die Frage, ob es sich bei diesem Tatbestand um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des GEG 2020 handelt und an wen sich die Betroffenen wenden könnten um diesen Missstand anzuzeigen.

Fragen: Handelt es sich bei diesem Tatbestand um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des GEG 2020? Welche Strafgelder drohen in einem solchen Fall? An welche Behörde können sich die Betroffenen wenden?

Antwort: 03.07.2022 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Sommerlicher Wärmeschutz in neu errichtetem Mehrfamilienhaus nicht gewährleistet – Dachgeschoss ohne außenliegende Verschattung ausgeführt

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Aspekte: Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Neubau, Mehrfamilienhaus, MFH, Dachgeschoss, Wohnung, Sommer, Hitze, Hitzeschutz, sommerlich, Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Anzeige, anzeigen, DIN 4108-2, Simulation, Energiesimulation

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