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GEG 2020: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Neue Bäckerei mit nächtlicher Fensterlüftung sowie ohne Lüftungsanlage planen und sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 nachweisen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um eine Bäckerei, die neu geplant und gebaut wird. Im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes ist es ein neu zu errichtendes Nichtwohngebäude. Die Hauptbetriebszeiten sind aus dem genannten betrieblichen Grund von morgens ca. 02:00 Uhr bis ca. 11 Uhr vormittags. Soweit ist keine Lüftungsanlage für das Gebäude geplant. Es gäbe bei diesem Praxisbeispiel die Möglichkeit, nachts die Fenster zu öffnen und so einen manuellen Nachtluftwechsel durch Fensterlüftung zu sichern. Im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen durch das GEG 2020 wurde für den geplanten Neubau die Energiebilanz aufgrund der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) für ein Nichtwohngebäude erstellt.

Es stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, die nächtliche Fensterlüftung beim GEG-Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) für das Gebäude auch mit zu berücksichtigen.

Fragen: Ist es zulässig, beim Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 einen erhöhten Nachtluftwechsel (zweifacher Luftwechsel pro Stunde) für ein Nichtwohngebäude anzunehmen, auch wenn keine entsprechende Lüftungsanlage vorgesehen ist?

Antwort: 19.01.2022 - ergänzt am 08.02.2022 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format  Neue Bäckerei mit nächtlicher Fensterlüftung sowie ohne Lüftungsanlage planen und sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 nachweisen

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