GEG 2020 info

. Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) professionell anwenden
   Home + Aktuell
    GEG 20 - 24
   · Nachrichten
 · GEG 2020 Text
 
· GEG 2023 Text
 
· GEG 2024 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxis-Hilfen
   EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   GEG-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz

GEG 2020: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Nachweis nach EnEV und GEG 2020: Bauliche Verschattung bei sommerlichem Wärmeschutz
für neu geplantes Bürogebäude berücksichtigen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

.
Problem:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein kürzlich fertiggestelltes Bürogebäude. Der großflächig verglaste Neubau wurde zwischen hohen Nachbargebäuden und dem alten Baumbestand errichtet. Als Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz wurden in der Planung Sonnenschutzglas und außenliegende Raffstores vorgesehen. Nun sind inzwischen Probleme aufgetreten: Das geplante Sonnenschutzglas wurde in dem mittlerweile fertiggestellten Neubau nicht ausgeführt.

Lösung: Nun soll zunächst eine rechnerische Lösung gefunden werden, d. h. es wird der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes anhand des tatsächlich eingebauten Glases geführt. Dazu wird auch die vorhandene bauliche Verschattung geprüft. Rechnerisch ist es im Zuge des Nachweisverfahrens nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) zulässig bauliche Verschattungen zu berücksichtigen. Die Nachweismethoden regelt die DIN 18599-2 (Energetische Bewertung von Gebäuden, Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen). Die verschiedenen "Schattenwerfer" sind im Anhang A (Verschattungsfaktoren und bewegliche Sonnenschutzvorrichtungen) dieser Norm erfasst. Die Verschattung durch das eigene Gebäude kann unbestreitbar berücksichtigt werden.

Fragestellung: Es stellt sich die Frage, ob auch die Nachbarbebauung im öffentlich-rechtlichen Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz als Verschattung angerechnet werden kann. Benachbarte Gebäude unterliegen rechtlich und praktisch nicht dem Einfluss des Bauherrn. Ebenso stellt sich die Frage, was für Bäume und Bepflanzungen als „anerkannte“ Schattenspender im Fall des öffentlich-rechtlichen Nachweises gilt.

Fragen: Kann die Nachbarbebauung im öffentlich-rechtlichen Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz als Verschattung angerechnet werden? Was gilt für Bäume und Bepflanzungen in diesem Sinne?

Antwort: 19.01.2022 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Nachweise nach EnEV und GEG: Bauliche Verschattung bei sommerlichem Wärmeschutz für neu geplantes Bürogebäude berücksichtigen

-> Informieren Sie sich zum Premium-Zugang

Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, 2016, Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Neubau, neu, zu, errichtende, Gebäude, Büro, Bürogebäude, Büroimmobilie, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Nachweis, nachweisen, sommerlicher, Wärmeschutz, Hitzeschutz, Verschattung, verschatten, Berechnung, berechnen, Simulation, Computersimulation, simulieren, Vegetation, Baum, Bäume, Nachbar, Bebauung, Nachbarbebauung, DIN 4108-2, DIN 18599-2

Zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

| GEG 2020 Start | Nachrichten | GEG 2020 Text | Praxis-Dialog | Praxis-Hilfen Kontakt |

.

       Impressum

| Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart



© 1999-2024 |
Impressum | Datenschutz | Kontakt |
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart