GEG 2020 info

. Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) professionell anwenden
   Home + Aktuell
    GEG 20 - 24
   · Nachrichten
 · GEG 2020 Text
 
· GEG 2023 Text
 
· GEG 2024 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxis-Hilfen
   EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   GEG-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
GEG 2020: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Energieausweis-Pflicht bei Erweiterung im Bestand
mit Nachweis anhand des gesamten Gebäudes

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

.
Kurzinfo:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) übernimmt größtenteils die energetischen Anforderungen der letzten Version der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Sowohl EnEV als auch GEG verpflichten zur Ausstellung eines Bedarfsausweises, wenn die Gebäudehülle eines Bestandsgebäudes energetisch verändert wird und der Nachweis anhand des gesamten geänderten Gebäudes erfolgt. Diese Änderungen beziehen sich auf die Außenbauteile der wärmeabgebenden Umfassungshülle des Gebäudes. In der Begründung zur EnEV 2014 § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absatz 1 weist die Bundesregierung ausdrücklich darauf hin, dass diese Option und Pflicht auch für diejenigen Fälle gelten soll, in denen ein Bestandsgebäude erweitert wird. Wenn der Nachweis anhand des gesamten erweiterten Gebäudes erfolgt, ist ein Bedarfsausweis für den Bestandsbau auszustellen. Ausgenommen sind große Erweiterungen mit über 50 Quadratmeter (m²) neu hinzukommender Nutzfläche, wenn auch ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird. Diese neuen Gebäudeteile müssen ohnehin den Neubaustandard erfüllen, allerdings ohne die Verschärfung der EnEV ab 2016. Das GEG regelt diese Belange in § 80 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absatz 1. In der Begründung dazu weist die Bundesregierung lediglich pauschal darauf hin, dass sie den bisherigen Regelungen der abgelösten EnEV entsprechen. Das Gesetz fordert bei Erweiterungen und Ausbauten, dass der Wärmeschutz der neu hinzugekommenen Außenbauteile gewährleistet wird. Die Regeln des GEG 2020 zur energetischen Bewertung eines bestehenden Gebäudes bezieht sich direkt nur die Anforderungen bei Änderung der Gebäudehülle. Die Bundesregierung weist in ihrer Begründung darauf hin, dass diese Regeln zur Gebäudebewertung die bisherigen, diesbezüglichen Vorschriften fortführen.

Fragen: Ist es nach GEG zulässig, im Falle der Erweiterung oder dem Ausbau eines Bestandsgebäudes, den GEG-Nachweis anhand des gesamten, geänderten Gebäudes nach der 140-Prozent-Regel zu führen? Wenn dieses Vorgehen zulässig sein sollte, ist auch nach GEG 2020 der Eigentümer, bzw. Bauherr, verpflichtet dafür zu sorgen, dass unverzüglich nach Abschluss der Baumaßnahem ein Bedarfsausweis ausgestellt und ihm übergeben wird?

Antwort: 17.11.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis-Pflicht bei Erweiterung im Bestand mit Nachweis anhand des gesamten Gebäudes

-> Informieren Sie sich zum Premium-Zugang

Aspekte: Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, Bestand, Baubestand Altbau, erweitern, Erweiterung, Anbau, anbauen, Ausbau, ausbauen, Nachweis, 140, %, Regel, Bewertung, bewerten, energetisch, Nachweis, nachweisen, führen, Pflicht, pflichtweise, verpflichten, Energieausweis, Bedarf, Energiebedarf, Baudausausweis, Ausweis, Option, Nachweisoption, Energieeffizienz, Außenbauteil, gesamt, erweitertes, Gebäude,

Zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

| GEG 2020 Start | Nachrichten | GEG 2020 Text | Praxis-Dialog | Praxis-Hilfen Kontakt |

.

       Impressum

| Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart



© 1999-2024 |
Impressum | Datenschutz | Kontakt |
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart