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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neues
Gebäude, welches ziemlich dicht an das Nachbargebäude geplant wird. Diese
Außenwand wurde auch gedämmt. In der Energiebilanz nach dem Gebäudeenergiegesetz
(GEG 2020) werden aneinandergrenzende Gebäude, die beiden auf demselben Niveau
beheizt werden – d.h. „normal beheizt“ auf mindestens 19 Grad Celsius (°C) und
„niedrig beheizt“ auf eine Innentemperatur von 12 °C bis unter 19°C – thermisch
nicht berücksichtigt, weil kein Wärmeverlust zwischen beiden Gebäuden besteht.
Es stellt sich die Frage, ob es eine Norm oder Regel gibt, die besagt, bis zu
welcher Luftschichtdicke es zulässig ist, noch von einem „angebauten beheizten
Gebäude“ auszugehen und ab wann die Luftschicht so groß ist, dass die Gebäude
nicht mehr als „angebaut“ gelten und die Wand als Außenwand mit zu bilanzieren
wäre mit dem errechneten U-Wert.
Fragen: Gibt es eine Norm oder Regel, die
besagt bis zu welcher Luftschichtdicke ich noch von einem angebauten beheizten
Gebäude ausgehen darf und ab wann die Luftschicht so groß ist, dass die Gebäude
nicht mehr angebaut sind und die Wand dann mit zu bilanzieren wäre mit dem
errechneten U-Wert?
Antwort:
14.11.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Regel
für die Luftschichtdicke zwischen zwei Gebäuden um sie noch als
„angebaut“ zu betrachten und in der Energiebilanz thermisch
nicht zu berücksichtigen
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Aspekte:
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