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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Nichtwohngebäude mit einer beheizten Halle. Letztere, mit einer
Grundfläche über 1.000 Quadratmeter (m²) wurde 2015 erbaut. Sie wurde nach der
dazumal geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bilanziert und
energetisch nachgewiesen. An diese Halle wird nun eine Lagerhalle angebaut, die
nicht beheizt werden soll. Die Außenwand der bestehenden Halle, welche diese vom
Anbau trennt, wird entfernt. Es stellt sich die Frage, welche energetischen
Anforderungen das aktuell geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) an den
Hallenanbau stellt und ob der Nachweis anhand einer Energiebilanz geführt werden
muss.
Fragen: Muss der unbeheizte Hallenanbau
energetisch bilanziert werden? Stellt das GEG 2020 Anforderungen an die
Außenbauteile des Hallenanbaus?
Antwort:
24.09.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energiebilanzierung
und GEG-Nachweis für einen unbeheizten Anbau an eine bestehende,
beheizte Halle
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Aspekte:
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Auslegung
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