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Kurzinfo: Bei der Ausstellung von Nachweisen gemäß dem
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) spielt der Primärenergiefaktor eine wichtige
Rolle bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs von Gebäuden im
Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen der Verordnung. Bei Anschluss an
ein Nah- oder Fernwärmenetz wird der vom Erzeuger angegebene Primärenergiefaktor
berücksichtigt. Im vorliegenden Praxisbeispiel vertreibt ein kommunaler
Energieversorger Fernwärmeenergie eines Drittanbieters über ein eigenes
Nahwärmenetz. Der Primärenergiefaktor des Drittanbieters wird durch ein
Zertifikat bestätigt. Der kommunale Anbieter beabsichtigt eine eigene
Energiequelle zu erschließen und räumt ein, dass der Primärenergiefaktor sich
dadurch auch verschlechtern könnte. Die Zertifikate würden in diesem Fall auf
den jeweiligen Abnahmebedarf sowie den verwendeten Energieträger berechnet und
würden zeitlich begrenzt gelten. Der GEG-Nachweis würde in diesem Fall auch
nicht mehr korrekt sein, wenn sich der berücksichtigte Primärenergiefaktor
ändert. Es stellt sich die Frage, wie in diesem und ähnlichen Fällen bei
bestehenden GEG-Nachweisen und geändertem Primärenergiebedarf zu verfahren ist.
Fragen: Wie ist mit bestehenden
GEG-Nachweisen zu verfahren, wenn sich ein Primärenergiefaktor eines
Nah/Fernwärmenetzes verschlechtert und die energetischen GEG-Anforderungen
dadurch nicht mehr eingehalten werden?
Antwort:
10.08.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Geänderte
Primärenergiefaktoren für Nah- und Fernwärmenetze im
GEG-Nachweis berücksichtigen
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