GEG 2020 info

. Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) professionell anwenden
   Home + Aktuell
   GEG 20-24
   · Nachrichten
 · GEG 2024 Text
 
· GEG 2023 Text
 
· GEG 2020 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxishilfen
   WPG Wärmeplan.
   GEIG 2021
   EU-Richtlinien
   Alle Regeln
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Kombi-Paket
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Kontakt | AGB
   Impressum
   Datenschutz
GEG 2020: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Bauteilnachweis bei Austausch von Pultlichtbändern im bestehenden Nichtwohnbau einer Bildungseinrichtung

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

.
Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um einen Bestandsbau in dem sich eine Bildungseinrichtung befindet. Aus der Sicht des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) ist dies ein bestehendes, normal beheiztes Nichtwohngebäude. Für die geplante Flachdachsanierung wird der GEG-Bauteilnachweis geführt. Im Zuge der Sanierung wird das Pultlichtband über dem langgestreckten Flur des Gebäudes erneuert. Die dazugehörende Unterkonstruktion wird bauseitig erstellt.
Eine Längsseite des Pultlichtbandes wird um 1 Meter (m) erhöht eingesetzt. Dadurch wird das Lichtband mit einer ca. 20° Neigung eingebaut. Unter der höher gelegenen Längsseite des Pultlichtbands entsteht dadurch ein 1 m hohes senkrechtes Außenwandstück ohne Verglasung. In diesem Bereich ist gemäß der vorgesehenen Konstruktion eine Dämmstärke der Wand von maximal 10 cm möglich. Damit erfüllt das lange, senkrechte Außenwandstück nicht die Anforderung gemäß GEG 2020 Anlage 7 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden). Seine Länge entlang des Flures ist recht erheblich. Es handelt sich demnach um eine relativ große thermisch wirksame Außenwandfläche.
Es stellt sich die Frage, welche Anforderungen das Gesetz stellt und ob die Bagatellregel für Änderungen unter 10 Prozent (%) der gesamten Außenwandfläche für dieses Praxisbeispiel gilt.

Fragen: Welche Anforderungen muss das senkrechte Wandstück von Pultlichtbändern bei Ersatz oder erstmaligem Einbau in bestehenden Gebäuden nach GEG erfüllen? Kann man das senkrechte Wandstück entlang des Flures unter der höhergelegenen Längsseite des Pultlichtbands diesem zuordnen oder muss man es als eigenständiges Außenbauteil betrachten? Gilt für das betroffene Außenwandstück die 10-prozentige Bagatell-Regelung gemäß GEG § 48 (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung)?

Antwort: 26.07.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Bauteilnachweis bei Austausch von Pultlichtbändern im bestehenden Nichtwohnbau einer Bildungseinrichtung

-> Informieren Sie sich zum Premium-Zugang

Aspekte: Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, bestehendes, Gebäude, Bestand, Baubestand, Bildungseinrichtung, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, NWG, Sanierung, Renovierung, sanieren, renovieren, Außenwand, Außenhülle, Dach, Flachdach, Dachfester, Lichtband, Pultlichtband, Unterkonstruktion, Wand, erstmalig, Einsatz, Anforderung, Wärmeschutz, Wärmedurchgangskoeffizient, U-Wert, Wärmedurchlasswiderstand, R-Wert, R, Mindestwärmeschutz, Baunorm, Norm, DIN, 4108-2, Mindestanforderung, normativ,

Zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

| GEG 2020 Start | Nachrichten | GEG 2020 Text | Praxis-Dialog | Praxis-Hilfen Kontakt |

.

       Impressum

© 1999-2024 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart



© 1999-2024 |
Impressum | Datenschutz | Kontakt |
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart