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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um einen
Bestandsbau in dem sich eine Bildungseinrichtung befindet. Aus der Sicht des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) ist dies ein bestehendes, normal beheiztes
Nichtwohngebäude. Für die geplante Flachdachsanierung wird der
GEG-Bauteilnachweis geführt. Im Zuge der Sanierung wird das Pultlichtband über
dem langgestreckten Flur des Gebäudes erneuert. Die dazugehörende
Unterkonstruktion wird bauseitig erstellt.
Eine Längsseite des Pultlichtbandes wird um 1 Meter (m) erhöht eingesetzt.
Dadurch wird das Lichtband mit einer ca. 20° Neigung eingebaut. Unter der höher
gelegenen Längsseite des Pultlichtbands entsteht dadurch ein 1 m hohes
senkrechtes Außenwandstück ohne Verglasung. In diesem Bereich ist gemäß der
vorgesehenen Konstruktion eine Dämmstärke der Wand von maximal 10 cm möglich.
Damit erfüllt das lange, senkrechte Außenwandstück nicht die Anforderung gemäß
GEG 2020 Anlage 7 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von
Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden). Seine Länge entlang des
Flures ist recht erheblich. Es handelt sich demnach um eine relativ große
thermisch wirksame Außenwandfläche.
Es stellt sich die Frage, welche Anforderungen das Gesetz stellt und ob die
Bagatellregel für Änderungen unter 10 Prozent (%) der gesamten Außenwandfläche
für dieses Praxisbeispiel gilt.
Fragen: Welche Anforderungen muss das
senkrechte Wandstück von Pultlichtbändern bei Ersatz oder erstmaligem Einbau in
bestehenden Gebäuden nach GEG erfüllen? Kann man das senkrechte Wandstück
entlang des Flures unter der höhergelegenen Längsseite des Pultlichtbands diesem
zuordnen oder muss man es als eigenständiges Außenbauteil betrachten? Gilt für
das betroffene Außenwandstück die 10-prozentige Bagatell-Regelung gemäß GEG § 48
(Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung)?
Antwort:
26.07.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Bauteilnachweis
bei Austausch von Pultlichtbändern im bestehenden Nichtwohnbau
einer Bildungseinrichtung
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Aspekte:
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